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Autor Thema: Ebay Auktionen  (Gelesen 28164 mal)

tacticus

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #40 am: 17.Oktober 2011, 14:14:41 »

Ich werde sicherlich nichts brennen und auch kein Handbuch für ihn runterladen.
Naja, das ist aber auch sehr stur und kontraproduktiv. Zu einem Produkt, das als neu deklariert wird, gehört meiner Meinung nach ein Handbuch dazu, der Meinung scheint das LG Bochum auch zu sein: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/28/verkauf-produkte-deutsche-bedienungsanleitung-irrefuehrung/ Das Ding runterzuladen und auf CD zu brennen ist ja nun wirklich kein Akt, sieh es als Kundendienst, solltest du bei noch kommenden Verkäufen angesichts des obigen Urteils sowieso machen.
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gek0_10

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #41 am: 17.Oktober 2011, 14:24:09 »

Ich werde sicherlich nichts brennen und auch kein Handbuch für ihn runterladen.
Naja, das ist aber auch sehr stur und kontraproduktiv. Zu einem Produkt, das als neu deklariert wird, gehört meiner Meinung nach ein Handbuch dazu, der Meinung scheint das LG Bochum auch zu sein: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/28/verkauf-produkte-deutsche-bedienungsanleitung-irrefuehrung/ Das Ding runterzuladen und auf CD zu brennen ist ja nun wirklich kein Akt, sieh es als Kundendienst, solltest du bei noch kommenden Verkäufen angesichts des obigen Urteils sowieso machen.

Ich werde es einfach so handhaben, dass ich ab jetzt dazuschreibe, dass kein Handbuch und keine Verpackung dabei ist. Bis her hat sich noch nie jemand beschwert und ich habe schon sehr, sehr viele verkauft.
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sulle007

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #42 am: 24.Februar 2012, 21:01:15 »

Ich habe im zweiten Versuch ein Objektiv über ebay verkauft. Im ersten Versuch hatte keiner für das Objektiv geboten.
Jetzt habe ich einen zufriedenstellenden Preis erreicht, kann aber das Objektiv nicht mehr finden. Ich weiß noch ganz genau das es vor 2 Wochen auf der Küchentheke stand und jetzt finde ich es nicht mehr. Ich habe schon gesucht wie blöd.
Dem Käufer habe ich mein Problem ganz offen geschildert. Er hat mich jetzt dazu aufgefordert entweder das Objektiv zu finden oder einen gleichwertigen Ersatz zu schicken.
Gibt es für solch einen Fall Regeln? Ich würde ihm ja liebend gern das Objektiv schicken und das Geld behalten, kann es momentan aber einfach nicht.
Kannst du nicht davon als Anbieter zurücktreten?
Und zur Not nimmst das Geld nicht an und schickst es zurück; da kann der Kunde wohl niemanden Böse sein.
Und Betrug wäre es auch nicht, wenn du ihm das Problem geschildert hast.
Passiert doch jedem mal, das man was nicht wiederfindet.

EDIT: Problem wäre eventuell, wenn du da als Händler auftrittst.  :-\

gruss sulle007
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White

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #43 am: 26.Februar 2012, 12:48:36 »

Ich würde als erstes mal auf allen Kameras gucken :D
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Lumpi

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #44 am: 19.Juli 2012, 16:52:14 »

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #45 am: 19.Juli 2012, 18:39:48 »

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/playstation-3-160-gb-ovp/70926921
Link repariert
und öhm... Interese ja, das nötige Kleingeld fehlt aber leider gerade.
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Konni

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #46 am: 19.Juli 2012, 19:34:32 »

Ich möchte dich darauf hinweisen, dass ein Verkäufer die Rücknahme nicht ausschließen darf, auch nicht als Privatverkäufer. Der Verkäufer ist zur Rücknahme verpflichtet, wenn die von ihm/ihr gesendete Playstation einen wesentlichen Mangel aufweist und eine Nachbesserung nicht möglich ist (§ 323 I u. IV BGB). Außerdem meinst du bestimmt, dass du keine Gewährleistung bietest, Garantie ist etwas anderes (hatten wir gerade im Waschmaschinen-Thread).
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Lumpi

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #47 am: 19.Juli 2012, 20:13:28 »

Also soll ich den letzten Absatz weglassen?
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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #48 am: 02.August 2012, 12:45:59 »

Möchte meinen kaputten Laptop verkaufen.

Bin ich mit diesem Text auf der sicheren Seite?

Zitat
Hallo lieber Bieter,
ich veraufe hier mein altes Notebook, das leider defekt ist.
Es verfügt über einen Core 2 Duo Prozessor mit 2x2,1 GHz und 4 GB RAM.
Auf der Tastatur ist der Buchstabe "U" herausgebrochen, man kann ihn allerdings noch benutzen, wenn man auf das Gummiteil unter dem herausgebrochenen Stück drückt.
Der Akku hält nur noch wenige Minuten, manchmal funktioniert er gar nicht.
Das Display hat auch nach genauerer Betrachtung keine erkennbaren Kratzer, müsste nur einmal gut gereinigt werden.
Jetzt zum eigentlichen Defekt. Der Laptop zeigt kein Bild mehr an. Ich vermute, dass dies an der Grafikkarte liegt (GeForce 103M) - denn auch beim Anschluss an einen externen Monitor, per VGA und auch HDMI, ist kein Bild zu sehen.
Die üblichen Geräusche beim Booten macht er aber. Da ich kein Experte bin, ist das wie gesagt nur eine Vermutung, der Fehler könnte auch irgendwo anders liegen.
Ich habe die Festplatte ausbauen lassen, da sich darauf private Daten befanden, die ich auch weiterhin benötige. Die Festplatte wird nicht mitgeliefert.
Mitgeliefert wird allerdings das Ladekabel / Netzteil. Äußerlich hat das Gerät nur sehr leichte leichte Gebrauchsspuren.
Außerdem gibt es eine Windows 7  Home Lizenz dazu. Der Key befindet sich auf der Rückseite des Laptops und wird von mir nicht weiter benutzt werden.

Obwohl die meisten Komponenten noch funktionsfähig sind, muss ich darauf hinweisen, dass ich den Artikel hier ausdrücklich als defekt anbiete und es sich um einen Privatverkauf handelt. Rücknahme und Gewährleistung schließe ich aus diesem Grund aus.

Ich ziele hier natürlich vor allem auf Leute ab, die das Display und/oder die Win 7 Lizenz haben wollen.

/Edit: Text ein wenig modifiziert.
« Letzte Änderung: 02.August 2012, 14:11:39 von White »
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Octavianus

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #49 am: 02.August 2012, 14:48:58 »

Ich glaube beim letzten Satz wird Konni wieder das Mittagessen hochkommen, aber ansonsten sieht das doch gut aus. Stellst du das quasi als Bastlerstück o.ä. ein? Da gibt es bestimmt den ein oder anderen Interessenten.
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Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

White

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #50 am: 02.August 2012, 14:55:47 »

Also nach meiner Kenntnis der Rechtslage kann ich Gewährleistung ausschließen, Rücknahme allerdings nicht. Oh, gerdade gelesen, zwei Posts obendrüber steht es sogar von Konni. Das mit der Rücknahme kann ich alelrdings auch rausnehmen, wenn ich beim Versenden einfach jemanden dabei habe, der bezeugen kann, in welchem (nämlich dem von mir beschriebebem) Zustand sich der Schleppi bei der Übergabe an die Post befand. Werde das "Rücknahme" wohl aus dem letzten Satz streichen.
Wenn ich nciht reinschreibe, dass ich die Gewährleistung aussschließe, muss ich nämlich eine geben, soviel ist klar...
Stelle es halt als "Als Erstzteil / Defekt" ein.
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sulle007

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #51 am: 06.August 2012, 16:26:33 »

Hab im tv14 ein paar Artikel über ebay gelesen, die sicher interessant sind für ebayer:

- Darf ich eine E-Bay-Auktion vorzeitig abbrechen?

- NEIN. Jedenfalls nicht, um den Artikel anderweitig zu verkaufen. Hat schon jemand Geld drauf geboten, kommt der KAUFVERTRAG auch bei einem Abbruch zustande.
                                                                   
                                                                                             (AG Nürtingen: 11 C 1881/11)


- Muss ich mich an ABHOL-FRISTEN halten?

- Die Angabe des Verkäufers "Abholung innerhalb von 7 Tagen" hat rechtlich keine Auswirkungen.
Er (der Anbieter) kann jedenfalls nicht vom Geschäft zurücktreten, wenn man die Abholung nicht schafft.

                                                                                              (OLG Stuttgart: 3 U 173/11)


gruss sulle007
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Bodylove

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #52 am: 25.August 2012, 21:37:53 »

Mal was lustiges:

Hallo XXXXXX,

Hallo, ich habe leider die Account verloren, können sie mir diese bitte nochmal zusenden? Vielen Dank.

Gruss
- ichheisseso

___________________________________________________________________________________________________


Hallo ichheisseso,


nennen sie mir bitte ihre bei Ebay hinterlegte E-Mailadresse.

Gruss

- XXXXXX

______________________________________________________________________________

Hallo ichheisseso,

Gruss

 :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

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Konni

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #53 am: 26.August 2012, 12:22:21 »

Zitat
Ich glaube beim letzten Satz wird Konni wieder das Mittagessen hochkommen, aber ansonsten sieht das doch gut aus. Stellst du das quasi als Bastlerstück o.ä. ein? Da gibt es bestimmt den ein oder anderen Interessenten.

Jetzt erst gelesen: Nein, wenn ein Gerät als "defekt" verkauft wird, darf die Gewährleistung in vollem Umfang ausgeschlossen werden. Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet anzugeben, was genau an dem Gerät defekt ist (macht aus verkaufstechnischen Gründen aber natürlich Sinn das trotzdem zu tun). In diesem Fall kann höchstens noch Rücknahme verlangt werden, wenn das Gerät einen Rechtsmangel aufweist (also der Verkäufer gar kein Eigentum an dem Gegenstand hatte z.B.).
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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #54 am: 26.August 2012, 14:03:35 »

Oben erwähntes Notebook ist mittlerweile natürlich vberkauft. Ist aber immernoch nicht bezahlt. Nach 3 Tagen bekam ich eine Nachricht, ob der Käufer mit dem Zahlen noch 2 Wochen warten könne. War für mich kein Problem, aber das ist jetzt auch schon wieder 2,5 Wochen her. Ab morgen bin ich in Urlaub und mindestens ne Woche Weg, das hab ich ihm auch geschreiben, allerdings keine Reaktion erhalten. Ich mein, wenn ich zurück komme und das Geld ist da ist es für mich okay. Ist bis dahin aber nichts passiert ist es mir ehrlich gesagt zu blöd. Wie lange muss ich denn warten, bis ich vom Verkauf zurücktreten kann?
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Konni

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #55 am: 26.August 2012, 14:19:43 »

Hast du den Laptop schon verschickt?

Generell kannst du, nachdem du ihm eine vertretbare Frist setzt (2 Wochen) nach Ablauf derselbigen jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #56 am: 26.August 2012, 14:22:16 »

Natürlich nicht. Ich würde nie etwas verschicken, wenn das Geld noch nciht bei mir ist. Wäre ja schön blöd...
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Konni

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #57 am: 26.August 2012, 15:59:04 »

Naja, mensch weiß ja nie ;)

Dann schicke ihm eine e-mail mit der Erfüllungsforderung und der Ankündigung bei Nichterfüllung der Leistung (Zahlung) bis zur Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #58 am: 26.August 2012, 17:08:40 »

Werde damit warten, bis ich aus dem urlaub wieder da bin. Denn ich könnte ja jetzt erstmal nicht auf eventuelle Antworten reagieren.
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Gathering Intel

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Re: Ebay Auktionen
« Antwort #59 am: 13.November 2012, 22:27:24 »

So, hab da ein kleines Problem.
Hab mir im September die Dynastie Edition zu NBA2k13 bestellt. 
Der Verkäufer sagte mir, dass das spiel in etwa Anfang November kommen sollte (1 Monat nach release.)
Jetzt wollte ich grade bei Ebay schauen was los ist/dem Verkäufer eine Nachricht schreiben weil ich auch noch keine Versandbestätigung bekommen hatte.
Nun sehe ich, dass sich seit dem 01.10 Kunden über ihn beschweren weil er seine Pakete nicht verschickt hat. Unter anderem sind auch mehrere Kunden dabei, die den selben Artikel bestellt haben wir ich.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich bei Ebay keinen Fall öffnen kann weil:

Zitat
Wir bedauern sehr, dass Sie ein Problem mit einem Kauf haben. Sie können bis zu 45 Tage nach Kauf eines Artikels einen Fall öffnen. Die Frist, um uns ein Problem mit einem Artikel zu melden, ist leider am 27. Okt. 2012 abgelaufen. Kontaktieren Sie den Verkäufer- opens in a new window or tab, um die Angelegenheit zu klären.

Habe den Verkäufer jetzt angeschrieben aber ich denke mal, dass dieser sich nicht melden wird. Das Profil sah sehr seriös aus, der Verkäufer hat in den letzten 12 Monaten fast 1000 positive Bewertungen gehabt. Nun ist sein Profil geschlossen.
Zitat
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