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| Matapalomd:
--- Zitat von: Dr. Gonzo am 02.Juni 2017, 18:53:09 ---Fehlt Paderborn nicht auch die Kohle für die 3. Liga Lizenz? :blank: --- Ende Zitat --- Liegt scheinbar nur noch am DFB. http://www.liga3-online.de/finanzluecke-geschlossen-paderborn-darf-auf-drittliga-verbleib-hoffen/ |
| DeDaim:
--- Zitat von: j4y_z am 02.Juni 2017, 18:45:17 ---Ist ja aber nicht so, dass man mit der Auflösung der KGaA nur Ismaik los wird. Da werden schon noch ein paar andere Arbeitsplätze dran hängen. Wie willst du denen das verklickern? --- Ende Zitat --- Zum einen werden mit dem Abstieg in den Amateurbereich so oder so Arbeitsplätze wegfallen (müssen), es sei denn Ismaik bleibt eben da und füttert den Verein durch. Zum anderen könnte ja sicherlich ein Teil der Arbeitsplätze vom e.V. (oder der Neugründung) übernommen werden. Nur weil man die KGaA auflöst, heißt das ja nicht, dass man sich nicht mehr um die Leute schert, die dort angestellt sind. Bei meinem Post ging es aber in erster Linie darum, wie der Verein Ismaik loswerden könnte. Wie gesagt, wirklich bewandert bin ich da nicht... |
| Schiebulski:
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) hat mindestens einen voll haftenden Gesellschafter, den Komplementär. Daneben gibt es Aktionäre, die nur bis zum für die Aktien eingezahlten Kapital haften. M. W. sind die 60iger insolvent. Dann haftet der Komplementär mit seinem Vermögen voll. Wenn das der e. V. ist, dürfte der durch die Haftung auch ernste Probleme bekommen. Es ist wahrscheinlich, dass der Verein das ist, um die 50+1-Regel des DFB zu erfüllen. Könnte aber auch z. B. eine GmbH sein, die vom Verein beherrscht wird ... wenn der DFB das erlaubt. Das ist dann so ähnlich wie bei der GmbH & Co KG. Dann würde der Verein nicht mit in den Sog gerissen ... wahrscheinlich nicht ... es gibt noch ein par Fälle, in denen es zur Durchgriffshaftung kommen könnte. |
| Waldi98:
--- Zitat von: Ensimismado am 02.Juni 2017, 16:39:25 ---Reicht wahrscheinlich für die RL. Und man ist aus dem Vertrag der Allianz Arena raus sowie 50+1 gilt in der RL nicht ... ein Schelm, wer böses dabei denkt. --- Ende Zitat --- Auch in der RL Bayern kann Ismaik nicht machen, was er will. Dieser Satz wurde frisch in die Satzung eingefügt: "Ein Verein kann nur am Spielbetrieb des BFV teilnehmen, wenn er rechtlich unabhängig ist, das heißt auf ihn kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Spielklasse qualifiziert ist. Ausnahmen vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit können nur bewilligt werden, wenn der betreffende Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. [...]" Quellen: http://www.bfv.de/cms/docs/Satzung_01.06.2017.pdf Siehe Datum: also ganz frisch. Denn der Absatz stand vorher tatsächlich noch nicht drin! Falls das wer prüfen will. In der Version vom 12. Dezember 2016 fehlte dieser Absatz komplett (ob irgendwo was Ähnliches stand, und man mit dem Absatz nur noch mal auf Nummer sicher gehen wollte, kann ich nicht sagen): http://exploredoc.com/doc/11420466/satzung Hier sagt das Rainer Koch (Präsident des Bayerischen Fußballverbands) das auch noch mal klar: https://www.facebook.com/BRsport/videos/10154415890621286/ (ab 1:06 Min.) Pressekonferenz beim BFV mit Koch und Vertretern von 1860: https://www.facebook.com/bfvonline |
| Livestylezzz:
--- Zitat von: Waldi98 am 02.Juni 2017, 20:56:14 --- --- Zitat von: Ensimismado am 02.Juni 2017, 16:39:25 ---Reicht wahrscheinlich für die RL. Und man ist aus dem Vertrag der Allianz Arena raus sowie 50+1 gilt in der RL nicht ... ein Schelm, wer böses dabei denkt. --- Ende Zitat --- Auch in der RL Bayern kann Ismaik nicht machen, was er will. Dieser Satz wurde frisch in die Satzung eingefügt: --- Ende Zitat --- Gut so :police: |
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