MeisterTrainerForum

Verschiedenes => Sonstiges => Thema gestartet von: Konni am 16.Dezember 2013, 19:12:50

Titel: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 16.Dezember 2013, 19:12:50
Wundert mich ein wenig, dass dazu noch gar keine Diskussion läuft, wo doch gerade die redtube-Abmahnwelle läuft. Falls jemand so eine Abmahnung erhält (auf dem Postweg, e-Mails dürfen geflissentlich ignoriert werden, denn darin schlummert vermutlich Schadsoftware), würde ich der betreffenden Person raten, sofort einen Rechtsbeistand einzuschalten, am besten jmd, der auf Internetrecht oder Urheberrecht spezialisiert ist. Ich will keine Werbung für eine bestimmte Kanzlei machen, aber es gibt dort eine größere Anlaufstelle, die sich zu einem großen Teil und recht kompetent mit diesen Fällen befasst.

Zu den Abmahnung selber, da muss ich sagen, dass ich einigermaßen sprachlos bin. Es ist wohl tatsächlich so, dass ein Unternehmen (ich möchte hier keine Namen nennen und würde alle bitten, von einer Nennung von Namen der involvierten Parteien abzusehen, da dieses Forum öffentlich ist. In einschlägigen Presseerzeugnissen stehen die Namen, falls sich jemand dafür interessiert) Recht an 4 Porno-Serien oder Filmen erworben hat und gleich darauf einen Anwalt beauftragt hat, das Urheberrecht durchzusetzen. Dieser Anwalt hat wohl Zugang zu einer Software, mit der angeblich auf legale Weise die IP-Adresse von Stream-Nutzern herausgefunden werden kann. Das ganze soll angeblich ohne Wissen der Betreiber von redtube geschehen sein, was unwahrscheinlich klingt, um es mal euphemistisch auszudrücken.

Mit den IP-Adressen wurde das Landgericht Köln ein Auskunftsantrag für die IP-Adressen von Telekomkunden gestellt und das LG hat das bewilligt. Problematisch ist, dass der Auskunftsantrag in seiner Form und seiner Erklärung dem Standardbrief eines Filesharing Falls (wie beispielsweise emule, edonkey oder andere p2p-"Netzwerke") gleicht. Grundsätzlich unterscheiden sich natürlich Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing und beim Streamen. Beim Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung völlig unstrittig (Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials) und die IP-Adresse lässt sich sehr leicht herausfinden, da alle Seeder bekannt sind.

Beim Streamen sieht die Sache anders aus. Dort wird von User-Seite kein urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Die Verbreitung erfolgt über das Portal, auf dessen Servern die Dateien gehostet sind, also beispielsweise redtube oder auch youtube. Da ergeben sich eine Menge juristischer, ungeklärter Probleme:

1. Niemand kann davon ausgehen, dass ein grundsätzlich legales Portal (youtube) urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Theoretisch müsste sich der User, bevor er sich irgendeine Video anschauen möchte, darüber informieren, ob youtube die Verbreitungsrechte hat. Das ist natürlich lächerlich. Genauso bei redtube. Hier sind die Urheberrechte völlig ungeklärt. Niemand weiß, wie bestimmtes Material mit welchen Rechten ausgestattet auf irgendwelchen Servern gelandet ist.

2. Die Bewertung, ob Streaming als solches illegal ist, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Beim Streamen wird von Userseite ja nichts verbreitet, sondern lediglich im Cache gespeichert. Das sind meistens nichtmal frei zugängliche Stellen des Speichers, häufig erfolgt eine Speicherung nichtmal auf der Festplatte, sondern im Arbeitsspeicher. 

2.1 Kopien von Urheberrechtlich geschütztem Material sind nicht per se illegal. Lediglich, wenn diese in gewerbemäßigem Ausmaß erfolgen oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, handelt es sich gemäß §53 I um eine Verletzung des Urheberrechts. Nun ist das kurzfristige Speichern von Videodateien auf dem Arbeitsspeicher zu Hause mit ziemlicher Sicherheit keine gewerbliche Kopie, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann oder gar zu diesem Zwecke erstellt wurde.

3. redtube als Verbreiter wird von der Kanzlei überhaupt nicht verfolgt. Ist kein Problem an sich, nur ist hier fragwürdig, ob die Urheberrechtsverletzung nachhaltig unterbunden werden soll oder ob es sich um eine "Gewinnbeteiligung" oder de facto "Lizenzgebühren" handelt.

4. Es werden nur Telekomkunden belangt bisher. Das könnte mit Kalkulation zu tun haben, insofern, als dass Telekomkunden eventuell als zahlungswilliger eingeschätzt werden. Dazu später mehr.

Jedenfalls ist es meiner bescheidenen Meinung nach ziemlich sicher so, dass die Urheberrechtsverletzung keiner gerichtlichen Prüfung ernsthaft standhalten könnte. Auf gerichtliche Auseinandersetzungen ist aber die Abmahnung nicht ausgelegt. Oben angesprochener Anwalt, der von der Rechteinhaberin der strittigen Pornos eingesetzt wurde hat nämlich seinerseits eine Kanzlei mit der Erstellung von Massenabmahnungen beauftragt. Von vielen Seiten wird hier eine bestimmte Motivation dahinter gesehen: Wenn 10.000 Abmahnungen mit je 250€ "Gebühr" herausgeschickt werden und davon 1000 Menschen so eingeschüchtert und im Schamgefühl getroffen sind (Ehemänner, Ehefrauen, Konservative, Angestellte mit Firmengeräten etc), dass sie das Geld sofort überweisen, dann macht das 250.000€ "Umsatz". Vermutlich werden noch weit mehr als 1000 Menschen bezahlen, ich gehe von mindestens 1/4 aus, ohne das belegen zu können. Bei 2500 Zahlungen würde das schon 625.000€ ergeben. Das hätte sich gelohnt.   

Es wäre gut, wenn es in diesem Zusammenhang zu einem Prozess kommen könnte, denn momentan hat das Gericht durch die (höchst strittige) Bewilligung der Herausgabe der Adressen zu den IPs Streaming mit Filesharing gleichgestellt. Das hat Präzedenzcharakter. Und wäre ein vernichtendes Signal. Spinnen wir den Gedanken der Argumentation mal weiter: Jeder User muss sich vor dem (Zwischen-) Speichern irgendwelcher Daten aus dem Internet erst dahingehend versichern, dass der "Sender" dieser Daten über die Genehmigung zur Vervielfältigung besitzt und es sich nicht um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Dieser Zustand ist erreicht, wenn Streaming mit Filesharing gleichgestellt wird. Wenn das so stimmt, dann setze ich mich sofort zur Ruhe, gebe Octa (oder wer auch immer hier im MTF der Betreiber ist, ich bin ja immernoch für "test") den Hinweis, dass er bitte ein Gedicht von mir oben anstelle des MTF-Banners platzieren soll und mahne dann jeden Menschen mit 100€ ab, der auf diese Seite geht. Schließlich wird diese Seite im Cache auf jedem eurer Computer gespeichert, womit ihr dann mein Gedicht heruntergeladen hättet, an dem ich die Rechte habe. Ich kenne die täglichen Besuchszahlen hier nicht aus dem Kopf, aber wenn es so rund 1000 sind, dann mache ich täglich 100.000€. Das reicht mir fürs Erste.

Aus diesem Gedankenexperiment wird hoffentlich deutlich, wie bescheuert die derzeitige (durchs LG Köln geschaffene) Rechtslage in Bezug auf Streaming ist. Und wie rückständig sowohl Gesetzgebung, als auch Rechtsprechung im Zusammenhang mit digitalen Medien sind. Bitte zahlt bei keiner Abmahnung Geld, ohne vorher mit einem Rechtsbeistand darüber gesprochen zu haben!
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: maturin am 16.Dezember 2013, 19:25:01
Danke Konni, wenn man das jetzt weiterspinnt dann sind alle Streamnutzer von Bundesligapartien potenziell in Gefahr abgemahnt zu werden, korrekt?

Ich bin da fast froh, dass ich diesbezüglich in einem rechtsfreien Raum unterwegs bin. Zwar gibt es hier dann in der Theorie keinen Schutz, aber so können wenigstens nicht diese völlig überzogenen Abmahnwellen entsehen. Eine unglaublich dreiste Abzocke und ich finde es traurig, dass dies vom Gesetzgeber nicht im Sinne aller Beteiligten geklärt wird.

Danke für den Hinweis, ich habe persönlich nichts davon mitbekommen, aber es ist schon interessant.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 16.Dezember 2013, 20:03:47
Zitat
Danke Konni, wenn man das jetzt weiterspinnt dann sind alle Streamnutzer von Bundesligapartien potenziell in Gefahr abgemahnt zu werden, korrekt?

Ja. (Die Chance ist aber gering). Wobei hier natürlich noch eine andere Sache eine Rolle spielt: würde ich einen Stream von einer Bundesligapartie in meiner Wohnung zeigen, 2€ Eintritt von den 10 Besuchern dafür verlangen, dann hätte die kurzzeitige Speicherung (Kopie) des urheberrechtlich geschützten Materials in der Tat eine gewerbliche Motivation. :D
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 16.Dezember 2013, 20:10:49
Ich gehe bislang davon aus, dass die Abmahnung rechtswidrig ist, zumal man auch dem Gericht einen so schwammig formulierten antrag vorgelegt hat, dass es von einer tauschbörse ausgegangen ist. Ich habe das jetzt nicht mehr verfolgt, aber ist denn mittlerweile klar, wie die ips erkannt wurden? Die ip alleine reicht imho noch nicht, um nachweisen zu können, dass auch tasächlich gestreamt wurde. Das größte Hemmnis ist allerdings, dass für den Verbaucher nicht erkennbar war, dass die "Werke" auf der Plattform illegal angeboten wurden. Hier soll imho einfach nur mit Scham schnelle Kasse gemacht werden.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 16.Dezember 2013, 20:11:54
Ich habs jetzt nicht gelesen, daher ein paar Anmerkungen von mir:

Die sogenannte Software die die IP's ermittelt haben will ist im Zweifel einfach nur Bullshit. Insbesondere ist ein abgreifen der IP wie es eben dem LG Köln geschildert wurde schlicht und einfach technisch unmöglich.
Daher besteht prinzipiell eine sehr gute Chance, dass das ganze nicht durchkommt, das hängt leider auch mit der Kompetenz der Richter zusammen, und grade die landgerichte haben sich da in der Vergangenheit doch größtenteils inkompetent gezeigt wenn es ums Internet geht. Davon ab müsste man wohl eher den Hoster denn die Konsumenten abmahnen, das bringt aber nicht ansatzweise so viel Kohle.

Hier wird das ganze ausführlich behandelt und aus meiner Laien Sicht (was recht an geht) und mit meinem technischen Verständnis klimngt das ganze schlüssig: http://blog.kowabit.de/porno-sein/
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Ensimismado am 16.Dezember 2013, 20:27:59
Die rechtliche Seite hat Konni schon gut abgedeckt (da kennt er sich eh besser aus als ich), zu dem aktuellen Vorfall ist vor allem tatsächlich nicht uninteressant, was Don-Muchacho zudem schreibt: Die ganze Sache kann vorne und hinten nicht stimmen. Die Software, die angeblich die IP-Adressen auslesen will, genaustens darüber protokolliert, welches Video wie angesehen wurde, kann es eigentlich nicht geben. Die IP-Adressen wurden also wohl auf anderem Wege beschaffen, besagter Blog, heise.de und auch sueddeutsche.de haben da die Tage aufschlussreiche Artikel zu geschrieben (ich suche sie bei Bedarf gerne raus).

Wo die Bundesligastreams angesprochen wurden: Auch hier haben wir natürlich aktuell eine rechtliche Grauzone und gerade aus diesem Aspekt heraus ist der Fall bzw. der Entscheid vom LG Köln tatsächlich sehr interessant. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass seine Daten nicht so ohne weiteres ausgekundschaftet werden können, muss also tatsächlich über eine VPN Verbindung ins Netz, wenn man dann noch Server und Anbieter wählt, die tatsächlich nicht mitloggen (Schweden hat da z. B. ein ganz nettes Grundgesetz in der Hinsicht ;) ), dann sollte man zumindest vor solchen Abmahnungen wie derzeit halbwegs sicher sein. Und nur damit das auch erwähnt sei: VPN Verbindungen sind absolut legal, bei Verdacht, diese für illegale Dinge zu nutzen, ist aber natürlich jeder Anbieter verpflichtet bzw. hat das Recht, die Verbindung zu kappen. Dass das natürlich in den Fällen, wo nicht mitgeloggt wird, schwer nachzuweisen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt...
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Vidukano10 am 16.Dezember 2013, 20:31:59
Also ich habe zwar nichts bekommen, aber ich würde der Abmahnung einfach nur wiedersprechen und keinen Anwalt einschalten.
Ein Anwalt kostet nur unnötig Geld das die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht bezahlen und da es sehr wahrscheinlich eh zu keinem Prozess kommt ist die Sache damit gegessen.

Wenn dann doch ein Verfahren kommt würde ich erst den Anwalt einschalten. Außer jemand möchte die Firma direkt selber verklagen aber ich hätte dafür keine Zeit und keine Lust.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 16.Dezember 2013, 20:35:45
http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Klasse link, der die Machenschaften schön aufdeckt. Bin mal gespannt, wann die Politiker mal was für's Volk tun und dieser Abzocke endlich einen Riegel vorschieben. Aber da wird man wohl bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen, der Bürgerdepp hat eben keine Lobby.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 16.Dezember 2013, 20:38:09
Also ich habe zwar nichts bekommen, aber ich würde der Abmahnung einfach nur wiedersprechen und keinen Anwalt einschalten.
Ein Anwalt kostet nur unnötig Geld das die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht bezahlen und da es sehr wahrscheinlich eh zu keinem Prozess kommt ist die Sache damit gegessen.

Wenn dann doch ein Verfahren kommt würde ich erst den Anwalt einschalten. Außer jemand möchte die Firma direkt selber verklagen aber ich hätte dafür keine Zeit und keine Lust.

Und auf welcher Grundlage willst du widersprechen? Ich meine, wenn du es nicht warst, dann ist das natürlich einfach, aber wenn du gestreamt hast (oder Daten über p2p geteilt hast), dann wird es als Laie doch unmöglich Gründe anzuführen, die für einen rechtmäßigen Widerspruch sprechen.

http://blog.kowabit.de/porno-sein/

Klasse link, der die Machenschaften schön aufdeckt. Bin mal gespannt, wann die Politiker mal was für's Volk tun und dieser Abzocke endlich einen Riegel vorschieben. Aber da wird man wohl bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen, der Bürgerdepp hat eben keine Lobby.

Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 16.Dezember 2013, 20:41:00
Mein Link nennt da eine Möglichkeit:

Zitat
Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:

———————————-

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

———————————-

Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 16.Dezember 2013, 20:48:11
Sehr geehrter Herr Don-Muchacho,

Ihre formlose Weigerung erkennen wir als Widerspruch bezüglich (Aktenzeichen) nicht an. Bitte schicken Sie uns die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung formgerecht zu und wir sehen von den veranschlagten Gebühren i.H.v. 250€ ab. Sie werden sicher verstehen, dass Sie die entstandenen Anwaltskosten zu tragen haben. Überwiesen Sie zur Begleichung dieser bitte 34,56€ an: xxxxxxxxxxxx.

Mit freundlichen Grüßen

blabla


Und nun?
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 16.Dezember 2013, 20:55:36
Und auf welcher Grundlage willst du widersprechen?
Auf gar keiner ;) Oft genug ist nur die schnelle Mark interessant, gibt es Probleme, wird der Fall arbeits- und zeitintensiv, man müsste vor Gericht ziehen und in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, ob man alle Kosten zurück bekommt. So funktioniert das Geschäftsmodell nicht ;)

Zitat
Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)
Oder direkt die Piraten wählen ;)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 16.Dezember 2013, 22:03:58
Sehr geehrter Herr Don-Muchacho,

Ihre formlose Weigerung erkennen wir als Widerspruch bezüglich (Aktenzeichen) nicht an. Bitte schicken Sie uns die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung formgerecht zu und wir sehen von den veranschlagten Gebühren i.H.v. 250€ ab. Sie werden sicher verstehen, dass Sie die entstandenen Anwaltskosten zu tragen haben. Überwiesen Sie zur Begleichung dieser bitte 34,56€ an: xxxxxxxxxxxx.

Mit freundlichen Grüßen

blabla


Und nun?

Und nu kann ich mich immernoch der Sammelklage per Anwalt anschließen in der der Spaß dann gekippt wird. Der Autor sagt an der Stelle ja auch, das eben in den meisten Fällen der Aufwand nicht lohnt weil es kein schnelles Geld mehr gibt. Und nur darum geht es bei solchen Abmahnwellen. Davon ab nutze ich kein Redtube ;)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 16.Dezember 2013, 23:11:57
Faszinierend, wie sich durch anglo-amerikanische Medienherrschaft immer wieder juristische Dinge in die Köpfe von Deutschen schleichen. Ist mir schon letztens aufgefallen, als ich in einem Seminar andeutete, beim Kachelmann-Prozess dabei gewesen zu sein und mich daraufhin ein Student fragte, ob ich dort als Geschworener war.
Im deutschen Rechtssystem gibt es die Sammelklage so nicht. Jeder Kläger muss die individuelle Betroffenheit beweisen.

Zitat
Der Autor sagt an der Stelle ja auch, das eben in den meisten Fällen der Aufwand nicht lohnt weil es kein schnelles Geld mehr gibt.

Ja, aber wer ist der Autor? (zufälligerweise ein ehemaliger niedersächsischer Landtagskandidat für Die Linke). Was qualifiziert ihn, so einen eindeutigen Ratschlag zu erteilen? Auch wenn das so alles schlüssig erscheint, so würde ich mich nicht darauf verlassen. Es ist ja nicht sein Geld, was da womöglich auf dem Spiel steht. Wir reden hier von einer Kanzlei, die Erfahrungen auf dem Gebiet der Massenabmahnungen hat. Es ist logistisch eine gewisse Herausforderung, 10.000 Briefe zu versenden. Was das alleine an Porto kostet, dann die Druckkosten und Kosten für Briefumschläge. Dazu kommt, dass die Briefe zwar schnell verschickt werden können, aber die Bearbeitung der Antworten natürlich eine Weile dauert. Da müssen sich lebende Menschen, sprich Angestellte drum kümmern. Diese Angestellten müssen bezahlt werden. Für alle 10.000 Fälle müssen Verfahren, Ordner und vllt sogar Akten angelegt werden. Die Miete der Kanzlei kostet Geld. Glaubst du allen Ernstes, dass eine Abmahnkanzlei sich mit einem einfachen "NEIN" von Max Mustermann zufrieden gibt, und denjenigen nicht mehr behelligt? Die geben sich zufrieden, wenn dort ein Anwalt zurückschreibt, der den rechtlichen Rahmen, die üblichen Fristen, die gängigen Forderungen und geeignete Gegenmittel kennt. Anwälte sind so ziemlich die gefährlichsten und unmoralischsten Menschen auf dieser Erde (in der Allgemeinheit betrachtet).

Klar geht es bei Abmahnwellen um Geld, aber schnell muss das nicht unbedingt gehen. Ich denke auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei 10.000 "Opfern" genug finden, die zahlen, hoch genug ist, um mich aus der Sache herauszuhalten, ohne dass ich eine Unterlassungserklärung abgeben muss oder Kosten zu tragen habe die höher sind, als die Anwaltskosten. Aber darauf verlassen würde ich mich nicht, weil es sonst sogar noch teurer werden kann.

Also nochmal: ich rate von Vidukano10s "Tipp" ab, das auf eigene Faust zu regeln.
Das sieht der Blog-Autor übrigens ähnlich, schließlich lässt er unter seine Adresse ja die Adresse seines Anwaltes eintragen.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 17.Dezember 2013, 00:01:48
Gut: Ich trete dann in einer, von einer größeren Kanzelei geführten Klage neben Dutzenden anderen Menschen als Nebenkläger auf. Sammelklage schrieb sich da irgendwie schneller.

Davon ab bin ich da vielleicht der falsche Ansprechpartner. Ich hab Anwälte im engeren Familienkreis, sodass ich da eben für ein einfaches "Nein" recht schnell wen parat hab. Gut, sollte es was ernstes werden würde ich mir sicher einen Spezialisten suchen (Mit Spezialisierung auf Unternehmensübernahmen komme ich da nicht weit...), aber mit ein bisschen Recherche kommt man ja eben zum Beispiel zu dme Kölner(?) Anwalt/Kanzlei die aktuell schon diverse betroffene vertreten.

Davon ab stimme ich dir natürlich Vollumfänglich zu, Konni.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2013, 09:22:00
Bei einer "normalen" Abmahnung mit UE, z.B. wegen filesharing, sollte man tunlichst zahlen und unterschreiben, da sind die technischen Verfahren klar, der Download und das Verteilen lässt sich eindeutig nachweisen und in einem evtl. Prozeß hat man keine Chance. Bei dieser redtube-Sache bieten sich aber vier Chancen, sollte es jemals zu einem Prozess kommen: 1. die technische Seite ist völlig unklar, d.h. es kann durchaus sein, dass einfach nur geblufft wurde und niemand jemals beweisen kann, dass man den Stream tatsächlich angesehen hat. 2. Musste der Verbraucher nicht davon ausgehen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt. Beim neuesten Blockbuster, der noch in den Kinos läuft, dürfte das jedem klar sein, bei Schmuddelfilmchen auf einem unbekannten Videoportal ist das schon viel schwieriger zu beurteilen. 3. Warum wendet man sich nicht zuerst gegen den Betreiber des portals und verunmöglicht so die unberechtigte öffentliche Aufführung des Werkes? 4. Selbst wenn sich technisch einwandfrei nachweisen ließe, dass das Werk angesehen wurde, ist die Rechtslage unklar, ob es illegal ist, sich so einen Stream anzusehen oder nicht. Sollte es dazu irgendwann einmal einen höchstrichterlichen Beschluß geben, dass es illegal ist, können in D alle Videoportale dichtmachen.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Tony Cottee am 17.Dezember 2013, 11:00:47
Der Bürgerdepp hätte FPD wählen sollen, die wollten nämlich Erst-Abmahnungen auf 100€ deckeln ;)

Ja, oder CUD oder SDP oder (in Bayern) die CUS. ;-)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 17.Dezember 2013, 11:09:04
Ich staune. Es gibt wirklich eine Sache welche in Österreich gut gelöst ist. Bei uns ist absolut jeder Download rechtens, nur mit dem Upload nimmt man es genau.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 17.Dezember 2013, 12:47:23
Das ist in Deutschland ja im Prinzip genauso. Beim Filesharing gibt es eben das "Problem", dass jeder, der downloaded, gleichzeitig auch uploaded. Somit ist das Verbreitung. Aber das Herunterladen von Dateien, die auf den Servern von One-Click-Hostern liegen, ist immernoch nicht illegal, insofern das nicht in gewerblicher Absicht (die nur unterstellt werden muss) geschieht.

Inwiefern Streamen gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt, ist ja auch höchst umstritten. Dass, was im Zuge der Redtube-Geschichte passiert, geht natürlich nicht. Angenommen, jemand lädt ein Let's Play Video bei youtube hoch, das sich 2mio Menschen anschauen. Dann entscheidet eine Firma, die die Rechte am Soundtrack für das Spiel hält, dass der User ihr Urheberrecht gebrochen hat, da 1Minute eines Soundtracks zu hören waren. Plötzlich können 2mio Menschen abgemahnt werden. So eine Rechtssprechung würde jeglichem Missbrauch durch die Abmahnindustrie Tür und Tor öffnen.

Zitat
Bei einer "normalen" Abmahnung mit UE, z.B. wegen filesharing, sollte man tunlichst zahlen und unterschreiben, da sind die technischen Verfahren klar, der Download und das Verteilen lässt sich eindeutig nachweisen und in einem evtl. Prozeß hat man keine Chance.

Richtig, bei einem Prozess hat mensch keine Chance, aber NIEMALS die Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben und einfach bezahlen. Mich haben hier in letzter Zeit auch einige User angeschrieben wegen Filesharing-Abmahnungen und allen habe ich geraten, sich einen Rechtsbeistand zu holen. Nicht, weil ich Anwälte unterstützen will, nichts liegt mir ferner. Das Problem ist einfach, dass es in solchen Fällen wirklich sinnvoll ist, einen Rechtsbeistand zu haben, der sich um alles kümmert. In den erwähnten Fällen sollten User mindestens 1000€ pro Film/Serienteil zahlen, inklusive Anwaltskosten und die Unterlassungserklärung unterschreiben. Meistens bleibt es ja nicht bei einem Film oder einer Folge einer Serie, sondern es kommen mehrere zusammen. Das sind dann schnell mal 4000€ + strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das zu bezahlen wäre völlig Blödsinn.
Was darauf spezialisierte Anwälte tun ist, sie schreiben die Kanzlei an, die den Lizenzinhaber vertritt und handeln eine modifizierte Unterlassungserklärung aus. In den Standard-Erklärungen steht immer eine Klausel, nach der sich der Unterschreiber gegen Zahlung von enormen Summen (20.000€ sind keine Seltenheit als Streitwert) dazu verpflichtet, nie wieder die Rechte des Lizenzinhabers zu verletzen. Das heißt, dass wenn das Urheberrecht eines bestimmten Lizenzinhabers lebenslang noch einmal gebrochen wird, werden 20.000€ fällig. Und das ist ein Forderung, die vor Gericht nicht mehr anfechtbar ist. Deshalb sind diese Unterlassungserklärungen so nicht zu unterschreiben. Anwälte haben standardisierte modifizierte Unterlassungserklärungen, wonach die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, heißt also, dass zukünftige Rechtsverletzungen nicht mit festem Streitwert geahndet werden. Die Abmahnanwälte kennen diese modifizierten Unterlassungserklärungen natürlich und stimmen ihnen zu. Das tun sie auch aus Eigeninteresse: bei einem zukünftigen Urheberrechtsbruch müssen sie vom Lizenzinhaber wieder beauftragt werden, sich eine Zahlung zu kümmern. Das bringt ihnen mehr Geld, außerdem sparen sie natürlich eine Menge Zeit und Streitereien, indem sie einfach die modifizierte Erklärunge akzeptieren.
Auch die geforderte Summe sollte nie ganz bezahlt werden. Bei einer Forderung von 1000€ einigen sich die Anwälte irgendwo bei 500-650€. Da sind 250€ Anwaltsgebühren für den Gegenanwalt dabei und 250€ Gebühr für den Rechteinhaber. Der eigene Anwalt kostet so ca 100€, macht im "schlimmsten" Fall 750€ statt 1000€. Einer der User, die mich angeschrieben haben, hat 400€ gespart, indem er einen Anwalt eingeschaltet hat und nicht einfach zahlte.

Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2013, 12:55:46
Ok, danke für die Info, ich war noch nie in so etwas verwickelt.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2013, 13:07:26
Anscheinend ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Köln inwiefern die Ip-Adressen abgegriffen wurden: http://www.netzwelt.de/news/112811-porno-abmahnwelle-staatsanwaltschaft-koeln-startet-ermittlungen-wegen-redtube.html

Hoffentlich erweist sich das Vorgehen als ganz böser Bumerang für die Abmahner.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: maturin am 17.Dezember 2013, 13:20:55
Ich kann das was Konni sagt nur unterschreiben. So sehr ich das Internet und die unglaubliche Menge an Informationen die es bietet mag, hier bietet es doch falsche Sicherheit. Rechtliche Angelegenheiten dieser Art sollte man nicht selbst lösen, da ist das Risiko zu gross, dass irgendetwas passiert und man eventuell mit weiteren, noch höheren Kosten konfrontiert wird. Sicherlich ist das extrem ärgerlich wenn der Brief reinflattert, und man will dann nicht noch mehr Kosten durch den Anwalt haben, aber im Ende spart man fast immer.

Anwälte, selbst wenn sie nicht auf so etwas spezialisiert sind, kennen die Abmahnkanzlei zu meist und wissen auch, wie stark diese sich runterhandeln lassen. Wenn ich mich in meinem Fall richtig erinnere hat der Anwalt das damals im Rahmen einer Erstberatung abgerechnet, und den kompletten Schriftverkehr und alles weitere übernommen, das hat mich ca. 200 euro gekostet. Im Endeffekt war das aber immer noch 200 euro günstiger als einfach zu bezahlen.

Und ja, ich war doof genug mich erwischen zu lassen. Mit dem letzten Album, dass ich runtergeladen habe, danach hatte ich ein halbes Jahr nichts geladen, Spotify sei Dank, aber die Post kam trotzdem.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 17.Dezember 2013, 13:31:28
Grundsätzlich braucht man keinen Anwalt für einen Widerspruch gegen solche Abmahnungen. Das kann jeder selbst machen. Denn die Masche der Leute ist doch die Einschüchterung von Laien, die darauf hin sofort zur Bank rennen und zahlen. Die Gerichtskosten und prozessualen Kosten, um diese paar hundert Euro einzutreiben, stehen in keinem Verhältnis, sodass ein schlauer Rechteinhaber wegen solchen Bagatellen nicht mehr als das Schreiben aufsetzen lässt. Kommt dann ein Widerspruch kommt meistens kein zweiter Brief.

Und dem Widerspruch braucht man auch keine Begründung beizufügen. Muss man gar nicht. Man muss nur dem Ganzen widersprochen haben, um vor Gericht später eventuell noch Recht bekommen zu können. Denn nicht Antworten wird gleichgesetzt mit Anerkenntnis. Das wissen viele einfach nicht. Ansonsten klappt auch meistens ganz gut, wenn man schreibt, dass die Abmahnung aufgrund keiner Rechtsgrundlage erfolgt ist und wenn man weiter mit Briefen umhäuft wird, wird der eigene Rechtsanwalt eingeschalten. Dann merken die nämlich, dass sie an den falschen geraten sind und die Kosten für das Zeug viel zu hoch werden.

P.S: Mein Text war darauf hin gemünzt, dass man nichts illegales runtergeladen hat, sondern vielleicht einen Stream angesehen hat oder dergleichen. Beim explizitem Runterladen, sollte man schon den Weg zum Anwalt bestreiten. Aber sowas kann mir auch nicht passieren, aufgrund meines Berufes mache ich soetwas nicht, sondern gebe schön und fleißig Geld bei iTunes aus ;)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: apfelschorle am 17.Dezember 2013, 13:39:55
Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
Ich würde es wie folgt handhaben:
- ModUE selbst verfassen (in diversen großen Portalen gibt es "erprobte" Versionen, mit denen man, wenn man es vernünftig anstellt, hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf der sicheren Seite ist), darüber hinaus keine Kommunikation
- Versuchen die Sache auszusitzen und die magische Grenze zur Verjährung zu erreichen
- Sollte seitens der Abmahnanwälte ein Mahnbescheid beantragen diesem ohne Grund widersprechen
- Sollte Klage eingereicht werden: Einen Anwalt nehmen

Vergleichen kann man sich später immer noch und es besteht die Möglichkeit ohne Kosten da raus zu kommen.
Ich respektive meine Eltern wurden 2 mal abgemahnt, einmal wurde Verjährung erreicht, einmal wurde sich nach Widerspruch eines Mahnbescheids verglichen, ohne Anwalt. Es kam ein Angebot seitens der Gegenseite was bei knapp 300 € lag (Ausgangsforderung waren 450 €), weniger wäre wohl auch mit Anwalt kaum möglich gewesen.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: maturin am 17.Dezember 2013, 13:41:52
Was ich bei deiner Argumentation schwierig finde ist, dass man ja in den seltensten Fällen selbst die genaue Rechtslage in solchen Grauzonen kennt. Mal angenommen, ein Gericht bestätigt jetzt irgendwo dass ein Stream als illegaler Download zählt und Abmahnfähig ist. Dann hat sich die Situation geändert und ich finde im Internet haufenweise Aussagen, dass es mit einem Widerspruch getan ist, die vielleicht nicht mehr aktuell sind.

Von diesem Standpunkt aus finde ich es schwer, selbst aktiv zu werden, da man selten 100% sicher sein kann auf dem neuesten Stand zu sein.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 17.Dezember 2013, 14:51:12
Er hat aber Recht.

Man sollte sich nur kurz informieren, wie man den Text formuliert. Der Anwalt hilft euch nicht wirklich viel mehr und bekommt fast nochmal die selbige Summe, wie die Sache an sich wert war. Für ein popliges Schreiben kann dir ein Anwalt bis zu 300 Euro aus der Tasche ziehen. Wenn dann noch ein Vergleich kommt, bist du locker bei 500 Euro, je nach Streitwert.

Und den Widerspruch zu formulieren, traue ich jedem halbwegs vernünftigen Menschen zu. Wenn der nicht akzeptiert wird, ist die Gegenpartei im Zugzwang was gegen dich zu machen. Und wenn dann ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Dann erspart man sich aber die außergerichtlichen Kosten, die bei solchen Abmahnsachen auch mal vierstellig sein können.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 17.Dezember 2013, 15:32:29
Theoretisch kann jeder solche Angelegenheiten auch selbst ohne Anwalt regeln, mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet und selbsttätigem Schriftverkehr mit dem Abmahnungsanwalt. Davon rate ich aber ab, denn der Laie weiß nicht, was er/sie dort tut. Ein User hat mir eine modifizierte Unterlassungserklärung zugeschickt, die stark fehlerhaft war und das Grundanliegen, die zukünftige Störerhaftung abzuwenden, gar nicht abdeckte. Dazu kommt, dass Anwälte untereinander sich kein Auge aushacken in solchen Fällen. Wenn einem Abmahnungsanwalt ein Schreiben von einem anderen Anwalt hereinflattert, dann liest der sich das gar nicht durch, aktiviert Protokoll 08/15 und nimmt ohne groß nachzudenken das Geld und die modifizierte UE. Wenn dort aber Max Mustermann schreibt, womöglich noch fehlerbehaftet, dann wird erstmal gedroht und Druck gemacht.
Ich würde es wie folgt handhaben:
- ModUE selbst verfassen (in diversen großen Portalen gibt es "erprobte" Versionen, mit denen man, wenn man es vernünftig anstellt, hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf der sicheren Seite ist), darüber hinaus keine Kommunikation
- Versuchen die Sache auszusitzen und die magische Grenze zur Verjährung zu erreichen
- Sollte seitens der Abmahnanwälte ein Mahnbescheid beantragen diesem ohne Grund widersprechen
- Sollte Klage eingereicht werden: Einen Anwalt nehmen


Ich rate auch von "erprobten" UE aus dem Internet ab. Wer hat die denn erprobt? Mit einer UE gehe ich ein 30-jähriges Vertragsverhältnis mit einem Rechteinhaber ein, das ist ein Dokument, das auf keinen Fall leichtfertig unterschrieben werden sollte. Wen kann ich denn haftbar machen, wenn sich herausstellen sollte, dass die UE trotz "Erprobung" für mich nachteilige Vertragsinhalte beinhaltet? Ich würde alleine in der UE schon auf ein Schuldanerkenntnis in jeglicher Form verzichten. Klar, mensch kann sich darauf verlassen, juristische Dinge sind ja kein Hexenwerk und mit Sorgfalt kann so ein Dokument auch von "normalen" Menschen verwendet werden, aber wenn ich keine Ahnung von der Materie habe, dann lasse ich mich lieber genau beraten. Ich kaufe ja auch keine im Internet "erprobten" Fonds, sondern gehe schon alleine aus Gründen der Haftung zum einem Finanzberater.

Dann verstehe ich den Vorschlag des Aussitzens nicht? Also auf eine UE nicht zu reagieren ist so ziemlich das Schlechteste, was Betroffene machen können. Dann gibts eine einstweilige Verfügung und die Kosten dieses Verfahrens muss der Beschuldigte erstmal selbst tragen, selbst wenn er gar keine Rechte verletzt haben sollte.

Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?

Zitat
Man sollte sich nur kurz informieren, wie man den Text formuliert. Der Anwalt hilft euch nicht wirklich viel mehr und bekommt fast nochmal die selbige Summe, wie die Sache an sich wert war. Für ein popliges Schreiben kann dir ein Anwalt bis zu 300 Euro aus der Tasche ziehen. Wenn dann noch ein Vergleich kommt, bist du locker bei 500 Euro, je nach Streitwert.

Und den Widerspruch zu formulieren, traue ich jedem halbwegs vernünftigen Menschen zu. Wenn der nicht akzeptiert wird, ist die Gegenpartei im Zugzwang was gegen dich zu machen. Und wenn dann ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus flattert, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Dann erspart man sich aber die außergerichtlichen Kosten, die bei solchen Abmahnsachen auch mal vierstellig sein können.

Ja, den Widerspruch kann jedes Kind aufsetzen na und? Wenn der Anspruch berechtigt ist, wird er in der Regel durchgesetzt. Bedeutet: Mahnverfahren. Wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird: Klageverfahren. Schon alleine das Mahnverfahren kostet enorm viel Geld, wenn ein halsabschneiderisches Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde. Von den Klagekosten ganz zu schweigen. Ob die Gegenseite die auf die Klagekosten verzichtet, indem sie die Klage zurückzieht, ist überhaupt nicht gewiss. Auf jeden Fall wollen die ihren Mehraufwand bezahlt haben. Ein Inkasso-Unternehmen ebenso. Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen. Dazu kommt noch der eigene Anwalt. Na das ist ein teurer Spaß. Widerspruch wird NUR eingelegt, wenn mensch sich sicher ist, dass mensch selbst kein Recht verletzt hat. Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos.

Ansonsten hier bitte keine "Tipps" geben ohne fundiertes Fachwissen.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 17.Dezember 2013, 15:49:00
Okay, wenn du in die Tiefe mit diesem Thema gehen willst, aber glaub mir du kannst das Gespräch nicht gewinnen :P
(P. S: Meine Aussagen sind keine Rechtsberatung SONDERN meine Meinung. Wer es genau wissen will, geht bitte zum Anwalt.)

1. Weder der Rechtsanwalt noch das Inkasso Unternehmen hat eine Rechtsgrundlage Ihre außergerichtlichen Kosten dir gegenüber in Rechnung zu stellen. Und das sage ich nicht aus "Internet"-Quellen, sondern weil ich es weiß, weil ich an der Quelle arbeite. Ganz einfache Sache, der Auftraggeber hätte auch an dich persönlich herantreten können. Insofern ist man nicht dazu verpflichtet Mehrkosten zu bezahlen, die man nicht zu verantworten hat. *EDIT*: Ich gehe hier davon aus, dass man vorher nicht angeschrieben wurde, denn viele Schreiben pauschal in Ihre Rechnungen, wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx zahlen, schalten wir ein Inkasso-Unternehmen ein! Das ist nicht zulässig, wer nicht angemahnt wurde, kann auch nicht in Anspruch genommen werden für diese Kosten.

2. Ja klar könnte der Mahnbescheid ins Haus flattern oder die Klage. Aber auch hier gilt der Auftraggeber hätte zunächst mit einem reden können. Insofern kann man locker auch dann noch ein Anerkenntnis aussprechen unter Zurückweisung der Kostenlast, was in der Regel auch durchgehen sollte.

3. Das Mahnverfahren kostet nicht enorm viel Geld. Das ist völliger Blödsinn. Ein Mahnverfahren wirft eine 0,5er Gebühr ab. Im Vergleich dazu kostet das Klageverfahren eine 3,0 Gebühr. Im Vergleich dazu ist es also "relativ" kostengünstig. Zum Inkasso-Unternehmen habe ich bereits unter 1. was geschrieben.

4. Deine Aussage "Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen." ist völlig falsch. Da die entstandenen Kosten keiner Rechtsgrundlage entsprungen sind, brauch ein Anwalt nichts mehr "retten". Es bleibt also auch Niemand auf den Kosten sitzen. Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

5. "Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos." Mit solchen Aussagen solltest du mal ganz vorsichtig sein. Eine Erstberatung beim Anwalt ist niemals kostenlos, höchstens wenn man rechtsschutzversichert ist. Ansonsten kann dir der Anwalt bis zu 300 Euro allein für ein Gespräch in Rechnung stellen!

Und zu letzt bleibt noch folgendes Eigenzitat, um dir nochmal vor Augen zu halten, wozu ich meine Aussagen gemacht habe:

P.S: Mein Text war darauf hin gemünzt, dass man nichts illegales runtergeladen hat, sondern vielleicht einen Stream angesehen hat oder dergleichen. Beim explizitem Runterladen, sollte man schon den Weg zum Anwalt bestreiten. Aber sowas kann mir auch nicht passieren, aufgrund meines Berufes mache ich soetwas nicht, sondern gebe schön und fleißig Geld bei iTunes aus ;)

Außerdem rate ich dir im Glashaus nicht mit Steinen zu werfen  :angel:
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2013, 15:53:26
Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

Kannst du das bitte verlinken!
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: maturin am 17.Dezember 2013, 15:56:34
Ich würde dazu gerne noch eine Sache loswerden. Ich kann als Laie jetzt schon nicht mehr unterscheiden, wer von euch beiden Recht hat, aber das sich zwei Personen, die offensichtlich Ahnung von Recht und Gesetzen haben, bei so etwas streiten zeigt mir schon, wie gefährlich es als Laie sein kann sich selbst mit so einer Sache zu beschäftigen.

Wenn Mensch die gleiche Ahnung wie ihr beide entweder selbst oder in seinem Bekanntenkreis hat, kann man das bestimmt machen, aber wenn man selbst null Ahnung hat halte ich es für gefährlich mich auf Aussagen im Internet zu verlassen. Das ihr euch nicht einig seit bestätigt mich nur noch mehr in dieser Aussage.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 17.Dezember 2013, 16:34:10
Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

Kannst du das bitte verlinken!
Hier ein paar Rechtsprechungen zum Thema:
AG Brandenburg 37 C 54/12 (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE120014030%3Ajuris-r00&documentnumber=2&numberofresults=969&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true) (der Beklagte musste wahnsinnige 3 Euro von 117 zahlen...)
AG Essen-Borbeck (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/ag_essen_borbeck/j2012/6_C_101_11_Urteil_20120410.html) (10 Euro)
BGH (http://www.iww.de/fmp/archiv/kostenpraxis-erstattung-der-inkassokosten-das-sagt-der-bgh-f12422)

Und in beiden Fällen wurde der Antragsgegner mehrfach angemahnt! Ich bin allerdings im Post OBEN davon ausgegangen, dass jemand SOFORT eine Abmahnung oder Inkassorechnung bekommt. Denn wer nicht angemahnt wird, der gerät auch rechtlich nicht in Verzug!
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2013, 16:48:55
Danke für die links!
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 17.Dezember 2013, 17:50:49
Ich will das hier jetzt nicht in eine rechtswissenschaftliche Debatte ausarten lassen, aber ein paar Dinge trotzdem richtig stellen:

Zitat
1. Weder der Rechtsanwalt noch das Inkasso Unternehmen hat eine Rechtsgrundlage Ihre außergerichtlichen Kosten dir gegenüber in Rechnung zu stellen. Und das sage ich nicht aus "Internet"-Quellen, sondern weil ich es weiß, weil ich an der Quelle arbeite. Ganz einfache Sache, der Auftraggeber hätte auch an dich persönlich herantreten können. Insofern ist man nicht dazu verpflichtet Mehrkosten zu bezahlen, die man nicht zu verantworten hat. *EDIT*: Ich gehe hier davon aus, dass man vorher nicht angeschrieben wurde, denn viele Schreiben pauschal in Ihre Rechnungen, wenn Sie nicht bis zum xx.xx.xxxx zahlen, schalten wir ein Inkasso-Unternehmen ein! Das ist nicht zulässig, wer nicht angemahnt wurde, kann auch nicht in Anspruch genommen werden für diese Kosten.

Der Rechtsanwalt kann sehr wohl die außergerichtlichen Kosten in Rechnung stellen. Klassische GoA nach §§683 S. 1, 670I BGB. (http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2009/02/lg-koln-erstattung-von-anwaltskosten-einer-massen-abmahnung-wegen-p2p-urheberrechtsverletzung-mmr-2008-heft-2-seite-126.pdf (http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2009/02/lg-koln-erstattung-von-anwaltskosten-einer-massen-abmahnung-wegen-p2p-urheberrechtsverletzung-mmr-2008-heft-2-seite-126.pdf))

Inkassokosten werden gemäß §§ 280 I und II, sowie 286 BGB geltend gemacht, also als Schadenersatz behandelt. Der einzige Grundsatz, der mir einfällt, der dem entgegen stehen könnte ist die Verpflichtung des Gläubigers zu Schadensminimierung. Das heißt, wenn offensichtlich ist, dass der Schuldner nicht zahlen kann/will (durch mehrere Mahnversuche) und dann noch ein Inkassounternehmen beauftragt wird, sind die Kosten für dieses Inkassounternehmen dem Schuldner nicht aufzulasten. In diesem Fall wird vom Gläubiger verlangt, sich um einen Titel (also ein gerichtliches Urteil oder Vergleich) zu bemühen.

Dein EDIT relativiert das natürlich. Dass ein Gläubiger ohne vorheriges in Verzug setzen abgemahnt werden kann und dann die Gebühren dafür tragen muss, habe ich nicht behauptet. Aber genau ausgeführt habe ich das auch nicht, ich wollte die Vorgänge von Abmahnungen und die Rolle von Inkassounternehmen hier auch nicht en detail darstellen, sondern nur auf Eventualitäten hinweisen. Wenn ich eine UE nicht beantworte, ich danach weiter abwarte und die Sache aussitze, wie Apfelschorle das nach meiner Interpretation geschrieben hat, kann es natürlich sein, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung, bzw dem Eintreiben der Gebühr beauftragt.

Zitat
2. Ja klar könnte der Mahnbescheid ins Haus flattern oder die Klage. Aber auch hier gilt der Auftraggeber hätte zunächst mit einem reden können. Insofern kann man locker auch dann noch ein Anerkenntnis aussprechen unter Zurückweisung der Kostenlast, was in der Regel auch durchgehen sollte.

Kann gehen. Die meisten lassen das durchgehen, um den Aufwand und das Auslegen der Kosten zu sparen. Trotzdem können durch diese Verzögerung Kosten entstehen, für die ich dann als Verzugsschaden gemäß §§ 280 I und II, sowie 286 BGB geltend machen kann. Erhebliche Kosten dürften das aber nicht sein, da gebe ich dir Recht.

Zitat
3. Das Mahnverfahren kostet nicht enorm viel Geld. Das ist völliger Blödsinn. Ein Mahnverfahren wirft eine 0,5er Gebühr ab. Im Vergleich dazu kostet das Klageverfahren eine 3,0 Gebühr. Im Vergleich dazu ist es also "relativ" kostengünstig. Zum Inkasso-Unternehmen habe ich bereits unter 1. was geschrieben.

Bei Urheberrechtsdelikten werden gerne astronomische Streitwerte festgelegt. Da geht es bei einem Film schnell um einen Streitwert von 10.000€. Nach diesem Wert berechnen sich die Gebühren für das Mahnverfahren. Das sind nach Nr. 1100 KV GKG (also 0,5er Regel) immerhin 120€.

Zitat
4. Deine Aussage "Was soll da der Anwalt am Ende noch machen? Der wendet vllt den Schadenersatz von 300€ ab, aber auf den nachträglich entstandenen Kosten von locker 500€ bleibt mensch sitzen." ist völlig falsch. Da die entstandenen Kosten keiner Rechtsgrundlage entsprungen sind, brauch ein Anwalt nichts mehr "retten". Es bleibt also auch Niemand auf den Kosten sitzen. Im Übrigen gibt es dazu sogar eine BGH Entscheidung zu, nur mal so als Anmerkung, dass ich mir das nicht aus den Fingern ziehe.

Hier glaube ich langsam, dass wir grundsätzlich aneinander vorbeireden/schreiben. Mir ging es bei dem ganzen Geschreibsel grundsätzlich natürlich um berechtigte Forderungen, als um den Fall, dass Filesharing betrieben wurde. In diesem Fall fußen die entstandenen Kosten natürlich sehr wohl auf einer Rechtsgrundlage, die zur Not in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden muss. Wenn es also zur Klage kommt, nachdem UE nicht abgeschickt wurde, der Abmahnvorgang nicht beantwortet oder dagegen Widerspruch eingelegt wurde, was bleibt mir anderes übrig als entweder vor Gericht zu ziehen und meine Unschuld darzulegen oder, wenn Filesharing nachweislich betrieben wurde, zumindest die entstandenen Rechnungen zu zahlen wenn nicht gar Schuld anzuerkennen? Wenn es so weit kommt, dass der Gläubiger kurz vor der (berechtigten) Klage steht, dann will er natürlich auch alle bis dahin entstandenen Kosten, die ihm der Schuldner durch sein Verschulden (fast schon Pflichtwidrigkeit) auferlegt hat, ersetzt haben.

Zur Sicherheit möchte ich mal aufzählen, welche anwaltlichen Kosten schon bei einen Streitwert von 5500€ entstehen (Zahlen kommen aus der RVG-Tabelle):

1. Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit (anwaltliches Schreiben): 1,3 fache Geschäftsgebühr -> 439€
2. Einreichung der Klage: 1,3 Geschäftsgebühr, davon 0,5er Regel: 219,50€

Das sind Positionen, die auf jeden Fall entstehen. Dann kann noch die Terminsgebühr hinzukommen, wenn ein Gerichttermin vereinbart wird. Dann kommt noch die Einigungsgebühr dazu. Das sind dann mal eben locker über 1000€. Und wie gesagt: die Streitwerte werden bei Filesharing-Geschichten gerne höher angesetzt und leider auch vom Gericht so akzeptiert. 
 

Zitat
5. "Auch für diese Sicherheit lohnt sich schon ein Weg zum Anwalt, denn die Erstberatung in so einem Fall ist oft kostenlos." Mit solchen Aussagen solltest du mal ganz vorsichtig sein. Eine Erstberatung beim Anwalt ist niemals kostenlos, höchstens wenn man rechtsschutzversichert ist. Ansonsten kann dir der Anwalt bis zu 300 Euro allein für ein Gespräch in Rechnung stellen!

Niemals ist falsch, Anwälte dürfen durchaus unter den RVG-Tarifen bleiben. Eine komplette Erstberatung gibt es vermutlich nicht häufig kostenlos, wie von mir geschrieben. Ich hätte Erstkontakt schreiben sollen, da wird in der Regel der Sachverhalt geschildert und der RA gibt an, ob er sich mit dem Fall befassen kann. Trotzdem gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen an vielen Amtsgerichten, Verbraucherschutzzentren und dergleichen.

 
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 17.Dezember 2013, 18:12:13
Dein EDIT relativiert das natürlich. Dass ein Gläubiger ohne vorheriges in Verzug setzen abgemahnt werden kann und dann die Gebühren dafür tragen muss, habe ich nicht behauptet. Aber genau ausgeführt habe ich das auch nicht, ich wollte die Vorgänge von Abmahnungen und die Rolle von Inkassounternehmen hier auch nicht en detail darstellen, sondern nur auf Eventualitäten hinweisen. Wenn ich eine UE nicht beantworte, ich danach weiter abwarte und die Sache aussitze, wie Apfelschorle das nach meiner Interpretation geschrieben hat, kann es natürlich sein, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung, bzw dem Eintreiben der Gebühr beauftragt.
Das unterstreiche ich mal. Wir haben da wohl etwas aneinander vorbei geredet ;)

Bei Urheberrechtsdelikten werden gerne astronomische Streitwerte festgelegt. Da geht es bei einem Film schnell um einen Streitwert von 10.000€. Nach diesem Wert berechnen sich die Gebühren für das Mahnverfahren. Das sind nach Nr. 1100 KV GKG (also 0,5er Regel) immerhin 120€.
Das stimmt schon, aber diese Summen werden auch oft vor Gericht wieder nach unten korrigiert und eventuelle Forderungshöhen gehen nach unten, die der Anwalt so zunächst viel höher angesetzt hat. Denn auch das ist bei vielen Abmahnanwälten Masche ;)

Zur Sicherheit möchte ich mal aufzählen, welche anwaltlichen Kosten schon bei einen Streitwert von 5500€ entstehen (Zahlen kommen aus der RVG-Tabelle):

1. Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit (anwaltliches Schreiben): 1,3 fache Geschäftsgebühr -> 439€
2. Einreichung der Klage: 1,3 Geschäftsgebühr, davon 0,5er Regel: 219,50€

Das sind Positionen, die auf jeden Fall entstehen. Dann kann noch die Terminsgebühr hinzukommen, wenn ein Gerichttermin vereinbart wird. Dann kommt noch die Einigungsgebühr dazu. Das sind dann mal eben locker über 1000€. Und wie gesagt: die Streitwerte werden bei Filesharing-Geschichten gerne höher angesetzt und leider auch vom Gericht so akzeptiert.

Genau meine Rede. Aber wenn ich wie in meinem genannten Beispiel, nicht illegales begangen hätte, dann kann ich mir eben diese Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit locker einsparen, weil ich es eben genauso gut auch ohne Anwalt versuchen kann und im Notfall dann immernoch einen Hinzuziehe, wenn der MB oder die Klage da ist. Verstehst was ich meine?
 

Niemals ist falsch, Anwälte dürfen durchaus unter den RVG-Tarifen bleiben. Eine komplette Erstberatung gibt es vermutlich nicht häufig kostenlos, wie von mir geschrieben. Ich hätte Erstkontakt schreiben sollen, da wird in der Regel der Sachverhalt geschildert und der RA gibt an, ob er sich mit dem Fall befassen kann. Trotzdem gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen an vielen Amtsgerichten, Verbraucherschutzzentren und dergleichen.
Auch da muss ich leider noch was zu sagen. Das kann so nicht stehen bleiben.

1. Klar kann ein Anwalt unter RVG-Tarifen bleiben. Aber ich kenne keinen, der unter 100 Euro für die Erstberatung geblieben ist - selbst bei einfachen Fällen nicht. Die wollen eben auch Geld machen, das darf man nicht vergessen. Oft beraten Anwälte auch so, dass es eher Ihrer Kasse gut tut. Habe ich selbst schon Erfahrungen gemacht in Folge dessen, dass ich Ahnung vom Thema habe.

2. Es gibt keine kostenlose Rechtsberatungen an Amtsgerichten. Das Amtsgericht zeig mir mal dass dies macht. Dann geb ich das gleich mal an meinen Dienstherren weiter. Falschberatung kann nämlich für den beratenden Beamten dort sehr sehr teuer werden - erst Recht wenn er keine Dienst-Haftpflicht hat :)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 17.Dezember 2013, 18:34:46
Zitat
Genau meine Rede. Aber wenn ich wie in meinem genannten Beispiel, nicht illegales begangen hätte, dann kann ich mir eben diese Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit locker einsparen, weil ich es eben genauso gut auch ohne Anwalt versuchen kann und im Notfall dann immernoch einen Hinzuziehe, wenn der MB oder die Klage da ist. Verstehst was ich meine?

Ja natürlich. Wir haben schlicht aneinander vorbeigeredet. Ich ging die ganze Zeit von rechtmäßigen UE-Erklärungen aus und habe micht damit nicht mehr an das eigentliche Thema in diesem von mir erstellten Thread gehalten. Ich habe mich auf das, was Apfelschorle schrieb (was seinen Eltern widerfahren ist) bezogen und habe dein post scriptum unter dem Post davor nicht richtig wahrgenommen und daher immernoch davon ausgegangen, dass es sich um berechtigte Forderungen handelt.

Zitat
Trotzdem gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen an vielen Amtsgerichten, Verbraucherschutzzentren und dergleichen.


Da habe ich mich auch ungenau ausgedrückt. Die Amtsgerichte als Körperschaft führen selbstverständlich keine Rechtsberatungen durch. Aber an vielen Amtsgerichten werden in gewisser Regelmäßigkeit Räume zur Verfügung gestellt, in denen kostenlose Rechtsberatungen stattfinden, genauso wie in Verbraucherschutzzentralen, Mieterschutzbünden, Gewerkschaftshäusern etc.
In Bremen beispielsweise habe ich das schon erlebt, im Amtsgericht Mannheim habe ich einen Aushang dazu gesehen und in Berlin im Wedding wird auch in Bürgerämtern dafür geworben. Im Falle von Berlin dürfen Menschen unter 27 und mit geringem Einkommen diese Beratung in Anspruch nehmen. Von einem Bekannten weiß ich, dass es dabei öfter um Abmahnungen und natürlich auch um Filesharing geht. Das ist ja bei Menschen ohne großes Einkommen ein Rechtsfeld, in dem sie leider häufiger in Konflikte "verwickelt werden".
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: veni_vidi_vici am 17.Dezember 2013, 21:12:30
Ich hab das Ganze irgendwie nur am Rande mitbekommen. Warum wird überhaupt abgemahnt?

1. Einfach weil sich Video-Streams auf Redtube angesehen wurden
2. Weil ganz bestimmte Streams auf Redtube angesehen wurden (Urheberrecht?)
3. Weil irgendwelche Streams von Redtube heruntergeladen worden sind
4. Weil ganz bestimmte Streams heruntergeladen worden sind
5. Weil nicht nur Streams heruntergeladen wurden, sondern auch noch geteilt wurden (filesharing)

Oder ist es irgendwie ein Mischmasch?

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 17.Dezember 2013, 22:05:05
Offiziell zweiteres, reell betrachtet maximal ersteres.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: sulle007 am 17.Dezember 2013, 22:07:21
Auf mmnews steht: (http://www.mmnews.de/index.php/etc/16239-achtung-redtube-abmahnung-kriminell)

«Viele Indizien sprechen (...) für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlichen relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt», schreibt auch «heise online». Erfahrungsberichte von Betroffenen in den Foren von «Golem», «Chip», «heise online» und anderen Portalen beschrieben, dass ihr Rechner beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf andere Websites umgeleitet worden sei.
Dort seien vermutlich dann die Zugriffsdaten registriert und gespeichert worden. Anschließend sollen die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Streaming-Site von Redtube weitergeleitet worden sein.

Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtens? Ich frage mich, warum das nicht alle anderen Portale so gemacht haben, wenn das so einfach sein soll.
* Edit: Wenn allein der Aufruf der Seite schon "kriminell" sein soll, dann kann man ja keinen User Anzeigen, das er sich Streams auch angesehen hat?? Wenn VORHER die IP (über die umgeleitete Seite) gesichert wurde? Naja, ich bin gespannt, was am Ende die Richter entscheiden werden.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 18.Dezember 2013, 00:28:03
Nicht völlig direkt zum Thema, aber in Anlehnung an das Thema.

Einige hier kennen ja sicherlich Fefe bzw. blog.fefe.de
Da gab es heute morgen einen Beitrag zu einer Chinesischen Webcam, die alle 10 Minuten Daten nach China funkte (http://blog.fefe.de/?ts=ac5169c5). Am Ende gab es einen Aufruf, doch mal ein Wiki zu starten, wo man solche Dinge und insbesondere Gegenmaßnahmen ja mal sammeln könnte.
Das ist dann auch entstanden, verlinkt ist es hier: http://blog.fefe.de/?ts=ac4ea93b

Bisher ist das ganze noch sehr dürftig, da eben wie gesagt erst heute (bzw. gestern) Nachmittag entstanden. Allerdings ist das für einige sicherlich eine interessante Lektüre wer und was so alles Daten nach Hause funkt und was man dagegen tun kann. Ich hab die Wage Hoffnung, dass das ganze nicht einschläft sondern auch in Zukunft von sich reden macht. Angesichts von 20.000 Besuchern in den ersten 4 Stunden (wahnsinn.... oO) sicherlich kein Ding der Unmöglichkeit.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: apfelschorle am 18.Dezember 2013, 09:57:35
Ich rate auch von "erprobten" UE aus dem Internet ab. Wer hat die denn erprobt? Mit einer UE gehe ich ein 30-jähriges Vertragsverhältnis mit einem Rechteinhaber ein, das ist ein Dokument, das auf keinen Fall leichtfertig unterschrieben werden sollte. Wen kann ich denn haftbar machen, wenn sich herausstellen sollte, dass die UE trotz "Erprobung" für mich nachteilige Vertragsinhalte beinhaltet?
Da in der Regel die Abmahnungen von "altbekannten" Kanzleien verschickt werden und die modUe in einer 6-stelligen (würde ich schätzen) Zahl an Fällen ihren Dienst getan hat, kann man da denke ich auch drauf vertrauen. Auf den großen Portalen für Abgemahnte schreiben jeweils auch eine Vielzahl von Rechtsanwälten mit und raten zum Gebrauch der modUE. Haftbar machen kann man selbstverständlich niemanden.

Ich würde alleine in der UE schon auf ein Schuldanerkenntnis in jeglicher Form verzichten.
Die modUE die ich kenne sind jeweils ohne Schuldanerkenntnis vorformuliert.


Dann verstehe ich den Vorschlag des Aussitzens nicht? Also auf eine UE nicht zu reagieren ist so ziemlich das Schlechteste, was Betroffene machen können. Dann gibts eine einstweilige Verfügung und die Kosten dieses Verfahrens muss der Beschuldigte erstmal selbst tragen, selbst wenn er gar keine Rechte verletzt haben sollte.
Das Aussitzen natürlich NACH versenden einer UE. Eine eV wird dadurch, wenn man alles richtig macht, vermieden. Ab dann beginnt das Aussitzen, sorry wenn das falsch rübergekommen ist.

Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 18.Dezember 2013, 10:25:56
Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.

Ich glaube du machst gerade den gleichen Fehler wie ich es tat. Er redete doch nicht von Fällen, in denen man "keine Schuld" hat.

Wenn nicht illegal etwas gemacht wurde, hast du natürlich vollkommen Recht, da wird sich ein Anwalt bei einem Widerspruch drei Mal überlegen, ob er etwas macht, weil er vielleicht Gerichtskosten von einigen hundert Euro vorschießen muss. Aber der Mahnbescheid ist schnell geschrieben und leicht verdientes Geld für den Abmahnanwalt. Denn dieser wird vom Sachbearbeiter nicht inhaltlich geprüft, ob eine Forderung besteht. Grundsätzlich könnte ich mir einen Vordruck kaufen und jetzt gegen dich einen MB abschicken. Wenn du nicht widersprichst, geht der so durch und ich bekomme mit dem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, ohne das ich eine Forderung hätte die rechtens wäre.

Auch das Druck machen ist völlig korrekt, in der Regel ist das regelrecht eine Masche. Und wenn auch nur 5 von 100 Leuten darauf reinfallen und bezahlen, haben die sogar Geld damit verdient. Da sind die läppischen 60 Euro Porto auch mit gedeckt.

Mit dem Schadenersatz ist es so eine Sache. Wenn die Anwälte nichts in der Hand haben, werden natürlich nur die RA-Kosten eingeklagt. Bei illegalen Handlungen allerdings - so meine Erfahrung - wird mit Absicht der Streitwert utopisch hoch angegeben. Denn letztendlich kann es dem Anwalt ja egal sein. Mit Einreichen der Klageschrift bekommt er ja schon eine satte Vergütung bei utopischen Streitwerten. Was dabei rum kommt ist ihm doch egal.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: apfelschorle am 18.Dezember 2013, 13:14:54
Auch der "Vorschlag" dem Mahnbescheid erstmal ohne Grund zu widersprechen ist hahnebüchen! Das kann ich NUR bei unbegründeten Mahnbescheiden tun, aber wenn Abmahnanwälte Mahnbescheide rausschicken, dann sind sie offenbar gewillt, die Sache durchzuziehen. Wenn ich da grundlos widerspreche, dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt und die Kosten explodieren. Was soll da am Ende der eingeschaltete Anwalt noch bringen?
Dazu müsste zunächst seitens der Abmahner der Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, daran scheitert es dann oft. Grundsätzlich baut die ganze Abmahn-Maschinere doch auf der Erzeugung von Druck seitens der Abmahnanwälte auf, dass deren Forderungen z.T. bereits an einer Legitimation mangeln, wird natürlich gerne verschwiegen. Ein wirkliches Interesse seitens der Anwälte an einem ordentlichen Gerichtsverfahren besteht zu keiner Zeit. Zudem kann von einer wirklichen Kostenexplosion m.E.n. auch keine Rede sein, i.d.R. wird seitens der Anwälte eben nicht der 5-stellige Schadensersatz eingeklagt (den der einfache Störer eh nicht zahlen muss) sondern die Rechtsanwaltskosten.

Ich glaube du machst gerade den gleichen Fehler wie ich es tat. Er redete doch nicht von Fällen, in denen man "keine Schuld" hat.

Wenn nicht illegal etwas gemacht wurde, hast du natürlich vollkommen Recht, da wird sich ein Anwalt bei einem Widerspruch drei Mal überlegen, ob er etwas macht, weil er vielleicht Gerichtskosten von einigen hundert Euro vorschießen muss. Aber der Mahnbescheid ist schnell geschrieben und leicht verdientes Geld für den Abmahnanwalt. Denn dieser wird vom Sachbearbeiter nicht inhaltlich geprüft, ob eine Forderung besteht. Grundsätzlich könnte ich mir einen Vordruck kaufen und jetzt gegen dich einen MB abschicken. Wenn du nicht widersprichst, geht der so durch und ich bekomme mit dem Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel, ohne das ich eine Forderung hätte die rechtens wäre.

Auch das Druck machen ist völlig korrekt, in der Regel ist das regelrecht eine Masche. Und wenn auch nur 5 von 100 Leuten darauf reinfallen und bezahlen, haben die sogar Geld damit verdient. Da sind die läppischen 60 Euro Porto auch mit gedeckt.

Mit dem Schadenersatz ist es so eine Sache. Wenn die Anwälte nichts in der Hand haben, werden natürlich nur die RA-Kosten eingeklagt. Bei illegalen Handlungen allerdings - so meine Erfahrung - wird mit Absicht der Streitwert utopisch hoch angegeben. Denn letztendlich kann es dem Anwalt ja egal sein. Mit Einreichen der Klageschrift bekommt er ja schon eine satte Vergütung bei utopischen Streitwerten. Was dabei rum kommt ist ihm doch egal.
Ich würde selbst bei Abmahnungen, die zurecht erfolgt sind dabei bleiben, dass ein wirkliches Interesse an einer Klage nicht besteht.
Für den Abmahner ist schließlich nicht ersichtlich, ob die Abmahnung zurecht erfolgt ist oder nicht. Er geht davon aus, dass die IP-Adresse "ordnungsgemäß" vom (schweizer?!) Unternehmen abgefangen wurde und entsprechend zugeordnet worden ist. Auf plausiblität wird das nicht gepürft und kann es auch gar nicht gepürft werden.
Das Geschäftsmodell baut darauf auf, eine riesige Drohkulisse gegenüber den Abgemahnten aufzubauen und diese einzuschüchtern. Anders kann ich mir die ewigen "Erinnerungsschreiben" nicht erklären. Wenn es wirlich darum ginge, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, würden die Anwälte es nach einer Abmahnung und ausbleibender Zahlung direkt auf eine Klage ankommen lassen und nicht bis kurz vor Verjährung warten und erst dann einen Mahnbescheid beantragen (der die erste Post vom Gericht darstellt und die Drohkulisse natürlich nochmal deutlich erhöht).
Die Abmahnanwälte haben in nahezu allen Fällen exakt die gleichen Beweise (IP-Adresse, Zuordnung der IP-Adresse durch Provider, etc.), daher sind für die Anwälte per se alle Abgemahnten schuldig.
Ich will auch gar nicht bestreiten, dass es zu einer Klageerhebung kommen kann, jedoch sind die dadurch entstandenen Kosten idR. nicht sonderlich hoch (da nur die Ursprungsforderung, sprich Rechtsanwaltskosten und gerade kein SE iHv tausenden Euro gefordert wird) und vergleichen kann ich mich selbst im Gerichtssaal noch. Wenn an Glück hat, rutscht man in die Verjährung, wenn man Pech hat / wenn man von Waldorf Frommer abgemahnt wurde kommt es zu einem Verfahren und man vergleicht sich.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 18.Dezember 2013, 13:33:03
Wenn du das aber machst, wenn du schuldig bist, hast du nicht nur neben der Hauptforderung die Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten zu tragen. Bei einem Vergleich zumindest zur Hälfte, wobei natürlich dann jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt. Ich behaupte jetzt aber mal ganz frei heraus, dass das bei wirklicher Schuldhaftung nicht passieren wird. Und das lässt sich sicher schnell herausstellen. Im Übrigen dürfte es dann bei einem Verstoß auch noch strafrechtliche Konsequenzen geben, die nochmal genauso teuer werden können. Das würde ich so pauschal wie von dir geschrieben nicht unterschreiben.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 21.Dezember 2013, 02:09:32
Um die ganze Angelegenheit hier mal auf den neueste Stand zu bringen:

Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Köln, ob in den eidesstattlichen Versicherungen der Antragsteller falsche Angaben gemacht wurden, insbesondere zum technischen Ablauf der angeblichen Streamüberwachung. Dabei geht es um eine Aussage über das ominöse Programm Gladii, das angeblich die IP-Adressen der Streamnutzer für bestimmte Streams feststellen lassen kann (die technische Möglichkeit wurde hier auch schon angezweifelt).
Des Weiteren hat das Landgericht Köln Statements von einzelnen Senaten veröffentlicht, wonach diese mit den Entscheidungen, die Real-Adressen-Zuordnung in einem umstrittenen Verfahren gestattet zu haben, sehr kritisch umgehen. Das ist ein ziemlich ungewöhnlicher Schritt, offenbar herrscht also ein gewisser Druck auf das LG Köln. Dass Richter von vorherigen Entscheidungen ohne tiefgründige (und oft zeitintensive) Prüfung abrücken, geschieht jedenfalls nicht sehr häufig. (http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html (http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html))

Wer sich für die informationstechnische Seite des Falles interessiert, dem/der sei eine kurze Prüfung von heise empfohlen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Hank am 22.Dezember 2013, 15:43:50
Ganz interessanter Artikel von CB:
http://www.computerbase.de/news/2013-12/streaming-abmahnungen-kanzleien-droht-debakel/

Frag mich, ob Redtube die einstweilige Verfügung wirklich durchbekommen hat.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 22.Dezember 2013, 15:56:22
Jap. Beim LG Hamburg. ironischerweise grade das, die sitzen normalerweise auf der anderen Seite des Tisches...
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: White am 23.Dezember 2013, 15:08:58
Dazu auch ein Artikel bei PC-Welt
http://www.pcwelt.de/news/Erfolg_fuer_Redtube_gegen_Porno-Abmahner-Einstweilige_Verfuegung-8369821.html
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: filament am 23.Dezember 2013, 15:20:44
Haha das war wohl ein Griff ins Klo von diesen Rechtsanwälten aus Regensburg.. So schnell kanns gehen im Rechtsstaat, wenn man auf Kosten anderer Kohle machen will.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Don-Muchacho am 23.Dezember 2013, 15:21:46
Das war von vorneherein klar ;)
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 27.Januar 2014, 19:33:37
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-beschluss (http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-beschluss)
Das Kölner Landgericht hat seine eigene Erlaubnis für die Abgleichung von IP-Adressen für Redtube-Abmahnungswelle zurückgezogen. Damit sollte dieses Thema vom Tisch sein. Wer schon bezahlt hat, schaut in die Röhre (oder folgt dem ersten Kommentar und verklagt das Land NRW).
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Signor Rossi am 28.Januar 2014, 10:06:38
Pornostream-Abmahner tauchen offenbar unter
Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Urheber der Redtube-Abmahnungen. Die verwischen ihre Spuren: Websites sind abgeschaltet, Adressen falsch, eine Firma umgezogen.
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-abmahnungen-archive-untergetaucht

Für mich ist das glatter Betrug in zigtausenden Fällen. Hoffentlich wird der Laden da mal richtig aufgeräumt, inkl. der Abmahngeier.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 08.April 2014, 15:12:22
http://blogs.taz.de/hausblog/2014/03/09/liebe-raubkopierer-bei-der-spd/ (http://blogs.taz.de/hausblog/2014/03/09/liebe-raubkopierer-bei-der-spd/)
Ein interessanter Blog zur Handhabung des Urhebergesetztes bei den Gesetzesmachern.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: apfelschorle am 08.April 2014, 16:10:55
Arbeitsaufwand fürs knipsen des Fotos: eine Minue (?)
Arbeitsaufwand für den Anwalt: Eine Stunde, vermutlich eher mehr
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: Konni am 08.April 2014, 18:36:29
Naja, ganz so ist es ja nicht. Die Ausrüstung des Fotografen müsste auch noch hinzugezählt werden, der Zeitaufwand und die Anreise zum "Fototermin" und nicht zu vergessen auch das Talent und die Begabung in diesem Moment ein offenbar so wertvolles Foto geschossen zu haben. Ich glaube auch nicht, dass der Anwalt da eine Stunde Arbeitsaufwand hatte. Aber der Streit lohnt sich nun wirklich nicht. Der Anwalt hat dem Geschädigten zu Recht verholfen und ihm steht damit eine Entlohnung zu. Dass diese geringer ist als die Lizenzgebühren für das Foto liegt ja auch an dem niedrigen Schadenswert.
Titel: Re: Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet
Beitrag von: apfelschorle am 08.April 2014, 19:23:44
Naja, ganz so ist es ja nicht. Die Ausrüstung des Fotografen müsste auch noch hinzugezählt werden, der Zeitaufwand und die Anreise zum "Fototermin" und nicht zu vergessen auch das Talent und die Begabung in diesem Moment ein offenbar so wertvolles Foto geschossen zu haben.
Die veranschlagten 600€ als Lizenzgebühr lassen jetzt aber auf keinen "begnadeten Fotografen" schließen, es handelte sich doch, wenn ich das richtig im Kopf hatte, um einen Journalisten der "eh da war" und bei dem Termin noch nen Foto geschossen hat.
Eine Stunde halte ich für recht knapp bemessen für das "ganze Prozedere", außer es handelte sich um einen IP-Anwalt der den ganzen Tag nix anderes macht.