Jetzt nochmals sachlich die Frage, wo genau fordert die Linke was grundgesetzwidriges?
Das hatte ich bereits geschrieben. Das Recht auf Eigentum ist ein Menschenrecht und sowohl durch die UN-Menschenrechtscharta als auch durch das Grundgesetz geschützt, das gilt auch für "kapitalistisches Eigentum in der Wirtschaft".
Ja, das GG sieht auch Enteignungen vor, allerdings
MÜSSEN diese Enteignungen dem Wohle der Allgemeinheit dienen
UND der Eigentümer muss entschädigt werden. Und selbst wenn man nicht zum Verkehrswert entschädigt, reden wir immer noch über Summen, die die Steuereinnahmen Deutschlands zigfach übersteigen, damit ist die zweite Bedingung gerissen.
Wie oft wurden "strukturbestimmende Großbetriebe der Wirtschaft" bisher in Deutschland (ohne DDR) enteignet? Genau: kein einziges Mal. Was das bringt hat man ja sehr schön an der DDR gesehen, damit ist dann auch die erste Bedingung gerissen.
Und, last but not least, hatte ich ja auch "mMn" (meiner Meinung nach) dazu geschrieben, ich muss hier niemand missionieren, sondern habe lediglich meine Meinung zum Ausdruck gebracht. Trotzdem wurde ich von den üblichen Usern vor die Inquisition gezerrt und wurde genötigt "Beweise" für "einen Freund" anzuschleppen, die dann selbstverständlich nicht akzeptiert werden. Ein Kindergarten ist das, um nur bloß keine anderen Meinungen anhören und tolerieren zu müssen.
Ich hoffe, ich habe jetzt erschöpfend Auskunft erteilt.