Diese Regel besagt, dass der Verein über die überwiegenden Anteile (50+1) verfügen muss, damit Entscheidungen zu seinem Bestand und seiner Entwicklung in seiner Hand liegen.
Hannover 96 strebt an, dass diese Regelung abgeschafft und damit das Interesse potenzieller Investoren an Beteiligungen geweckt wird. Dabei will man sich auf solche im örtlichen und regionalen Bereich beschränken. Die Entscheidungshoheit des Vereins soll durch Minoritätenregelungen erhalten bleiben.
Die Bundesligavereine Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim haben Ausnahmen von den bislang noch geltenden Regelungen erhalten.