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Nochmal zur PayPal-Geschichte:
Hab die Inkassofritzen auf 50,- Euro runter gehandeelt, mehr war ledier nicht zu machen. Um eventuellem Ärger zu entgehen bezahl ichs halt.


Zuzu:

Mal eine kleine Frage zum Thema Arbeitsrecht:

Unser Chef kam eben an, 1,5 Stunden vor Feierabend und eröffnete uns Mitarbeitern, dass am Freitag das Büro geschlossen ist und wir alle einen Tag Urlaub abgezogen bekommen.
Dazu muss man wissen, dass wir freitags nur 5 Stunden arbeiten, aber immer einen vollen Arbeitstag abgezogen bekommen, wenn wir Urlaub machen. Also machen wir alle 8 Stunden Urlaub, bekommen aber nur 5 Stunden frei. Prinzipiell in Ordnung, ist eben eine Regelung, damit nicht ständig freitags ein halber Tag Urlaub genommen wird. ist ja auch okay.
Die Begründung des Chefs: Weil ich das Büro zu haben möchte. Unser Chef ist einer von der Sorte, die irgendwann morgens kommen wie sie wollen und gehen wie sie kommen. Wir arbeiten zu 95% selbstständig, brauchen den Chef nur gelegentlich für eine Unterschrift. Es macht also keinen Unterschied, ob der Chef am Freitag freihaben möchte oder nicht.

Darf er uns einfach ohne vernünftige Begründung und derart kurzfristig Urlaub aufbrummen?

GameCrasher:


--- Zitat ---Wie viel Betriebsferien sind rechtens?

Den Urlaubswünschen der Mitarbeiter muss – sofern kein dringender betrieblicher Grund vorliegt – entsprochen werden (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Chef ebenfalls nicht einfach spontan Betriebsferien anordnen kann. Mögliche Argumente für die Anordnung von Betriebsurlaub können sein, dass die Lieferanten über die Feiertage ebenfalls nicht arbeiten, dass es zwischen den Jahren nahezu keine Kundenfrequenz gibt, oder aber, dass der Betrieb nur gewährleistet ist, so lange der Chef selbst da ist – wie etwa der Arzt in seiner Praxis. „Grundsätzlich gilt: Der Betrieb kann über höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen – wann und wie er die restlichen Tage nehmen möchte, das muss dem Mitarbeiter überlassen werden (BAG, Az: 1 ABR 79/92)“, so die D.A.S.-Rechtsexpertin.

Formalien statt Willkür

Der Betriebsurlaub kann nicht willkürlich beschlossen werden, es gelten vielmehr klare formelle Kriterien. Dazu gehört beispielsweise, dass der Urlaub der Mitarbeiter grundsätzlich im Rahmen eines jeden einzelnen Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. „Unabdingbar ist zudem, dass die Betriebsferien in die Schulferien fallen – sonst wären Eltern benachteiligt“, betont die D.A.S.-Juristin. „Außerdem muss der Betriebsurlaub bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, so dass die Mitarbeiter Planungssicherheit haben."

Falls es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitspracherecht. „Betriebsferien sind nämlich immer mitbestimmungspflichtig und sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sie kann auch vorsehen, dass die Firma aufgrund von Auftragsmangel Urlaub anordnen kann.“ In der Betriebsvereinbarung muss im Vorhinein konkret der Grund für die freien Tage sowie deren Anzahl festgelegt werden. Fehlen solche konkreten Angaben und wird zum Beispiel nur vereinbart, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub einbringen muss, ist diese Absprache unwirksam (LAG Nürnberg, 6 Sa 111/06), da sie das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzt."
--- Ende Zitat ---

Quelle

White:

Und wer sagts ihm jetzt? XD

Cooke:

So einfach wie von GameCrasher dargestellt, ist es indes nicht. Der erste Abschnitt trifft zu, der zweite ist umstritten (Betriebsurlaub muss mMn nicht immer zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein), und der dritte Abschnitt zeigt einem den besten Ansprechpartner: wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hingehen und die Angelegenheit über diesen klären lassen. Sollte es keinen geben, könnte man erwägen für die Zukunft einen zu bilden, da dieser die Rechte der Arbeitnehmer viel besser und mit mehr rechtlichen Möglichkeiten vertreten kann als der Einzelne.

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