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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 281430 mal)

Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #640 am: 20.März 2017, 20:28:43 »

Und der GEZ halt doch Geld geben. Da geht's nimmer ums Prinzip sondern darum dass der Verzug nicht noch länger wird...
Guck halt auch mal auf den einschlägigen Job Seiten im Netz. Es wird mit Sicherheit Jobs geben. Nur muß man manchmal halt auch über seinen Schatten springen und vielleicht unschöne Tätigkeiten machen. Aber man lernt dadurch. Das kann ich sagen. Kopf hoch, es kann nicht immer regnen! Wenn du wirklich arbeiten willst wirst du etwas finden.
« Letzte Änderung: 20.März 2017, 20:52:32 von Plumps »
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #641 am: 20.März 2017, 20:44:02 »

Mal im Ernst:

Ich kenne die Situation zur Genüge. Inkl. Gerichtsvollzieher, Studienkrediten etc. Irgendwann wurde ich zwangsexmatrikuliert, weil ich auch keine Studiengebühren mehr gezahlt habe. Der Disporahmen war gefühlt "mein" Geld und ich habe mir null Gedanken über die Zukunft gemacht. Zwei Freunde von mir haben wir kurzfristig Geld geliehen, damit ich dem Gerichtsvollzieher überhaupt etwas anbieten konnte.

Folge: Ich habe als Stage Hand, Türsteher, Barmann, Kinovorführer, Gardrobiere, Bauarbeiter, Call Center Agent, Schweißer, Pizzabote und sicher noch zwei, drei andere Jobtitel gearbeitet...bin dann in nem Call-Center-Job in der Bank hängen geblieben. Habe mich dort "hochgearbeitet", noch einen IHK-Abschluss als Bankfachwirt neben dem Job gemacht. Jetzt - etwa 12 Jahre nach dem finanziellen Tiefpunkt - leite ich eine Abteilung in einer anderen Bank, verantworte Millionenbudgets, verdiene um die 90k EUR im Jahr, habe längst alle Schulden zurück gezahlt (und zwar auf Heller und Pfennig), kann mir Frau, Kind, Auto, Urlaube etc. "leisten" und bin seit ungefähr 6,7 Jahren penibel darauf bedacht, ja nicht mehr meinen Dispo in Anspruch zu nehmen.

Ich weiß, wie es ist, wenn man überhaupt kein Geld mehr hat und nicht mehr weiter weiß und ich weiß, dass man da nur mit Arbeit (und zwar egal welcher) weiter kommt und bin jeden Tag über mein fürstliches Gehalt dankbar. Ich denke, dass meine "Biographie" dazu beigetragen hat, dass ich trotz eines fehlenden akademischen Abschlusses eine doch recht beachtliche "Karriere" hingelegt habe - auch wenn die erst so mit 28,29 begann und ich gehe damit z.B. bei der Arbeit auch völlig offen um.

Gerade in meiner Branche ist Pragmatismus und vielleicht unkonventionelles Handeln nicht sehr verbreitet und daher offensichtlich hoch geschätzt. Finde Deinen Weg.
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Splash

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #642 am: 30.März 2017, 10:51:00 »

Ich muss mich hier auch nochmal zu Wort melden.

Vor einiger Zeit, mittlerweile fast 2 Jahre her, hatte ich hier schon mal von einem meiner Nachbarn berichtet (Hier könnt ihr das Ganze nochmal lesen). Und ob ihr es glaubt oder nicht, es ist sogar noch schlimmer geworden.
Zwar wohne ich inzwischen nicht mehr direkt neben ihm, aber noch unter der selben Adresse (bin mit meiner Verlobten zusammen gezogen und da hier eine schöne Wohnung frei und günstig zu haben war, haben wir die auch genommen). Leider ist der besagte Nachbar absolut obsessiv und durchgeknallt. Obwohl ich ihn mehrfach gebeten habe mich in Ruhe zu lassen, gesagt habe das ich nicht Homosexuell bin (und er das ja spätestens seit ich mit Julia zusammen wohne hätte wissen müssen) lässt er mich einfach nicht in Ruhe.

Der Höhepunkt war im Sommer letzten Jahres erreicht, als ich noch direkt neben ihm wohnte. Er klebte mir Zettel an die Tür, deren Inhalt ich hier wohl nicht widergeben kann ohne gegen die Forenregeln zu verstoßen - sagen wir mal so, er forderte mich zu expliziten sexuellen Handlungen auf. Ich wollte die Zettel unserem Vermieter zeigen und ihn dann anzeigen, er ging aber vor der Haustür unseres Vermieters auf mich los. Das endete dann damit, dass ich ihm, während ich mich zur Wehr setzte, einen doppelten Nasenbeinbruch verpasst habe. Ich habe ihn dann wegen sexueller Beleidigung angezeigt, er mich wegen Körperverletzung (Schmerzensgeld wollte er auch noch haben). Beides ist fallen gelassen worden. Die Anzeige gegen mich, da mehrere Leute gesehen haben wie er auf mich los gegangen ist und ich mich nur gewehrt habe, die Anzeige gegen ihn bezeichnete die Staatsanwaltschaft lediglich als "plumpe Liebesbekundung".

Seitdem ignoriere ich ihn komplett, weder spreche ich mit ihm, noch schaue ich ihn an. Das hält ihn aber nicht davon ab durchgehend Zettel an unsere Wohnungstür zu kleben in denen er sagt er wolle mich heiraten und mit mir zusammen ziehen, meiner Verlobten zu sagen sie solle sich verziehen denn ich gehöre ihm oder stundenlang vor unserer Tür zu sitzen. Mittlerweile ist er zum 30.04. vom unserem Vermieter gekündigt worden - das hat mit mir allerdings nichts zu tun, er geht allen Leuten hier auf die Nerven und hat unseren Vermieter mehrfach bedroht. Er hat aber schon angekündigt nicht ausziehen zu wollen, es läuft also wohl auf eine Zwangsräumung hinaus.

Ich habe nun letzten Freitag erneut Anzeige gegen ihn erstattet, wegen Stalking, Nötigung und sexueller Beleidigung. Heute war ich bei meiner Anwältin und sie versucht jetzt schnellstmöglich eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Ich habe aber meine Zweifel das diese ihn abhält, ich mache mir eher Sorgen das er nun komplett ausrastet. Daher meine Frage: Hat jemand hier noch irgendeine Idee? Ich habe schon genug Probleme momentan, den ganzen Mist kann ich nicht auch noch gebrauchen.
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Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #643 am: 30.März 2017, 12:43:02 »

Ich bin (zum Glück... :( ) nicht selbst davon betroffen, aber habe eine Verwandte mit zumindest einem geringen Maße an dem, was du mitmachst. Ich verzichte an dieser Stelle auf Beileidsbekundungen oder Ähnliches und versuche dir anstatt, in der Sache irgendwie weiter zu helfen.

Meine Tipps wären Folgende (zum Teil mit Sicherheit auch in der Verlinkung enthalten):

-Führe eine Art Vorfallssammlung.
Vor Gericht kannst du so Dinge deutlich stichhaltiger wiedergeben. Ebenso würde ich seine Zettel und sonstige Nachrichten notieren/im Original aufheben und zu den Einträgen deinerseits legen. Von deiner Wohnung aus vielleicht auch wie er an deinem Fenster lungert fotografieren, aber Vorsicht, dass es nicht nach Stalking deinerseits aussieht. ;)
Das Ganze soll dabei auch helfen zu dokumentieren, dass hier ein Stalking-Fall vorliegt, denn Judikative und Exekutive gehen noch immer oft viel zu lasch mit Anschuldigungen solch einer Straftat um.

-Unterrichte Kollegen, Freunde und Familie, dass sie nichts zu deiner Person weitergeben sollen. Keine Kontaktinformationen, keine Urlaubspläne, keine Anwesenheitsinformationen, einfach nichts über dich! Egal wer da um Infos bittet. Stalker geben sich da schonmal als Familienmitglied oder alten Schulfreund, manchmal sogar als Polizei am Telefon aus.

-Setze deinen Stalker einem kalten Entzug aus, was deine Persönlichkeiten angeht. Zum Beispiel Post im Mülleimer nicht leserlich hineinschmeißen. Auch sonst möglichst nichts, was Rückschlüsse auf Gewohnheiten von dir zulässt. Also, zum Beispiel Magazine.

-Das sind alles massive Einschnitte in deinem Sein als freier Bürger, ja. Aber du musst aktuell erstens gucken, dass du deine Sicherheit wiederherstellst und zweitens, dass du besagte Judikative und Exekutive von deiner Situation überzeugt bekommst.

-Verzichte auf soziale Medien in denen du dich präsentierst => Facebook, etc.

-Setze dich mit einer Beratungsstelle in Verbindung und hol dir professionelle Tipps!

http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/was-kann-man-selbst-unternehmen/


EDIT:
Ein Tipp ist mir noch eingefallen. Vielleicht bietet sich die Möglichkeit, dass Außenstehend Zeuge solch einer Tat deines Nachbarns werden. Auch sowas ist bei einer Verhandlung für deine Sache zielführend. Siehe die Anklage wg. Körperverletzung.
« Letzte Änderung: 30.März 2017, 12:50:52 von GameCrasher »
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #644 am: 30.März 2017, 13:03:26 »

Es ist schon irgendwie traurig das bei solchen offenichtlichen Fällen von Stalking(Zumindest aus den Rückschlüssen deiner Schilderung) das ganze von der Judikative als "plumpe Liebeserklärung" abgetan wird. Der Typ geht auf dich los und ist offensichtlich nicht ganz frisch in der Birne. Muss in solchen Fällen echt erst irgendetwas passieren bevor man aufmerksam wird ? Wünsche dir auf jedenfall alles gute und das dieser Geisteskranke bald aus deinem Leben verschwindet, ohne noch größeren Schaden anzurichten.
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fifagarefrekes

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #645 am: 30.März 2017, 13:40:40 »

Ich habe das in anderer Form auch bereits mit einem Nachbarn gehabt. Nachts Streit weil es wiedermal schepperte und rumpelte (besoffen, zugedröhnt in der Wohnung randaliert). Bei dem Streit gabs dann auch nen Gerangel, ich Anzeige erstattet. Ist natürlich nichts bei rumgekommen. Es wurde mit seiner Art nicht besser. Dem wurde dann nach ständigen Beschwerden von mir und anderen Familien im Haus ebenso die Wohnung gekündigt. Hat mir dann Blut an die Tür gesudelt und "Tod" eingeritzt. Bin so schnell wie möglich umgezogen, nachdem ich erfahren hatte, dass er wegen Totschlags bereits langjährig hinter Gittern saß. Wie Durchgeknallte reagieren, das kann man nicht abschätzen. Wenn sie es so persönlich nehmen, sollte man selbst reagieren und nicht auf die Instanzen/Nachbarschaftshilfe hoffen/vertrauen. Der Umzug hat mich zwar viel Geld gekostet, aber bei dem Gegenwert...
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #646 am: 30.März 2017, 18:08:01 »

Wie Durchgeknallte reagieren, das kann man nicht abschätzen. Wenn sie es so persönlich nehmen, sollte man selbst reagieren und nicht auf die Instanzen/Nachbarschaftshilfe hoffen/vertrauen.

Deshalb war ja einer meiner Tipps, dass er sich "zurückzieht" und so seine Sicherheit erstmal nicht weiter gefährdet als ohnehin schon, im besten Falle natürlich sogar bessert.


Der Umzug hat mich zwar viel Geld gekostet, aber bei dem Gegenwert...

Das konntest du machen, weil du "nur" einem aggressiven Spinner ausgesetzt warst.
Falls es sich wirklich bei Splash um einen Stalker handeln sollte, hat er im Zweifel durch einen Umzug, außer verpulvertes Geld, Aufwand und neue Sorgen, nichts gewonnen. Eher im Gegenteil. Womöglich verstärkt dies das Bestreben des Stalkers nach "Nähe".
Deshalb eben meine Vorschläge, die ein mögliches Stalker-Dasein betrachten.
« Letzte Änderung: 30.März 2017, 18:09:33 von GameCrasher »
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fifagarefrekes

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #647 am: 31.März 2017, 08:55:32 »

Wie kommst du darauf, dass ich mich mit meinem Beitrag auf dich beziehe? Ich habe meinen Fall geschildert, was da für kurz angerissene Gedankengänge
dabei waren und wie ich nun glücklich bin ob der getroffenen Entscheidung. Das du das versuchts als unsinnig, wenn nicht sogar gefährlicher hinzustellen,
macht mich schon ein bißchen fassungslos. Vor allem da du in deinem obigen Beitrag Sachen raushaust wie: "Von deiner Wohnung aus vielleicht auch wie
er an deinem Fenster lungert fotografieren" Das ist echt grenzwertig, vor allem wenn man die Historie zu Splashs Nachbarschaftsstreit so durchliest.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #648 am: 31.März 2017, 10:41:46 »

Den Bezug, den ich herstellte, sollte eigentlich offensichtlich sein... Die letzten Beiträge handelten im Prinzip ausschließlich von Stalkern und Splash's Umgang damit. Eine Abgrenzung von deiner Geschichte zu den übrigen Posts hast du in keinster Weise dargelegt. Dementsprechend erachte ich den gezogenen Schluss als nachvollziehbar und kann deine "Fassungslosigkeit" nicht verstehen.

"Unsinnig" ist ein Wort, das weder in meinem Post vorkam, noch aus meiner Sicht in das Geschriebene interpretiert werden kann.

"Rausgehauen" habe ich dabei lediglich einen Tipp, wie Splash die entsprechenden Überschreitungen seines Nachbarn's juristisch nachweisbar hält. Ebenso habe ich bei diesem Tipp deutlich gemacht, dass er mit Vorsicht zu genießen ist.
Ich denke, du fühlst dich grade unnötig durch meinen Post angegriffen und suchst nach Schwachstellen in meinen Posts die du mir vorwerfen kannst.
Dennoch bleibe ich dabei, dass ich ernst gemeinte und durchdachte Tipps (mit entsprechenden Hinweisen) gab, und auf deinen Post lediglich den Bezug zum laufenden Thema herstellte, ohne dir dabei irgendwie verbal zu nahe getreten zu sein. Ich kann zumindest auch nach dem 4. Mal lesen keinen deiner Vorwürfe dort wiedererkennen...


EDIT:
Ich habe gelernt, dass man sich (auch wenn man die Anschuldigungen nicht nachvollziehen kann) entschuldigt, wenn ein unerwünschtes Empfinden beim Gegenüber geschaffen wurde.
In sofern entschuldige ich mich hiermit bei dir.
« Letzte Änderung: 31.März 2017, 11:01:48 von GameCrasher »
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elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #649 am: 02.April 2017, 19:17:59 »

Habe eine Frage zum Thema Mietrecht (Vertragsabschluss). Ich ziehe gerade nach Frankfurt und habe dort ein Zimmer gefunden. Die Vermieterin meinte ich könnte das Zimmer haben. Per E-Mail einigten wir uns über das Einzugsdatum, Miete und Kaution waren schon in der Anzeige und ich habe darüber auch nicht verhandelt. Ich schrieb Ihr dann, dass ich das Zimmer auf jeden Fall nehme. Sie meinte, dass Sie nur noch die Reservierungsgebühr in Höhe der halben Kaution brauche. Anschließend machte Sie den Vertrag fertig  und schickte Ihn mir zu. Die Reservierungsgebühr habe ich rechtzeitig überwiesen. Nun hat Sie mir geschrieben, dass Sie mich doch nicht als Mieter will. Kann Sie das so einfach?
Ich meine, dass man einen Vertrag auch mündlich schließen kann. Wir waren uns in allen Punkten einig (Miete, Kaution, Einzugstermin), haben es nur nicht nochmal explizit gesagt. Da mein Studium nächste Woche anfängt brauche ich dringend ein Zimmer und habe mich darauf verlassen das dies auch klappt. Jemand hier eine Ahnung?
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apfelschorle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #650 am: 02.April 2017, 19:30:13 »

Habe eine Frage zum Thema Mietrecht (Vertragsabschluss). Ich ziehe gerade nach Frankfurt und habe dort ein Zimmer gefunden. Die Vermieterin meinte ich könnte das Zimmer haben. Per E-Mail einigten wir uns über das Einzugsdatum, Miete und Kaution waren schon in der Anzeige und ich habe darüber auch nicht verhandelt. Ich schrieb Ihr dann, dass ich das Zimmer auf jeden Fall nehme. Sie meinte, dass Sie nur noch die Reservierungsgebühr in Höhe der halben Kaution brauche. Anschließend machte Sie den Vertrag fertig  und schickte Ihn mir zu. Die Reservierungsgebühr habe ich rechtzeitig überwiesen. Nun hat Sie mir geschrieben, dass Sie mich doch nicht als Mieter will. Kann Sie das so einfach?
Ich meine, dass man einen Vertrag auch mündlich schließen kann. Wir waren uns in allen Punkten einig (Miete, Kaution, Einzugstermin), haben es nur nicht nochmal explizit gesagt. Da mein Studium nächste Woche anfängt brauche ich dringend ein Zimmer und habe mich darauf verlassen das dies auch klappt. Jemand hier eine Ahnung?
Grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag mündlich geschlossen werden, soweit sich die Parteien über die essentialia negotii (die wichtigsten Vertragsinhalte) einig sind. Bei dir kann der Vertrags jetzt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Reservierungsgebühr vorgenommen worden sein, da du aber bezahlt hast, würde ich den Vertrag als geschlossen ansehen.
Fraglich dürfte sein, ob und wie du das alles nachweisen kannst (je nachdem wie konkret der Mailkontakt war).
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #651 am: 02.April 2017, 19:54:18 »

Wenn es so abgelaufen ist und die Mails das wiedergeben habt ihr einen gültigen Vertrag geschlossen und deine Vermieterin muss ihn einhalten. Sie kann sich auch ggf nicht damit herausreden das der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist wenn ihr euch auf ein Einzugsdatum geeinigt hat und Bedingung für den Einzug die rechtzeitige Überweisung der Kaution ist.
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elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #652 am: 02.April 2017, 20:26:09 »

Also in den Mails wurde das Einzugsdatu  geklärt. Miete und Kaution standen wie gesagt in der Zimmer Anzeige. Sie hat mir den Vertrag dann ohne Ihre Unterschrift zugeschickt, ich habe diesen dann unterschrieben zurück geschickt. Dort waren Miete und Kaution auch drinnen und zusätzlich noch der Hinweis, dass er nur zu Stande kommt wenn die Kautionzahlungs bis zu einem bestimmten Termin geleistet wird. Mal davon ab, dass diese Klausel eh ungültig ist, Sie mir bei der Besichtigung sagte die Hälfte reicht als Anzahlung, der Rest zum 03.04,  habe ich die Hälfte dann auch direkt gezahlt. Zählt das so, als in allen Punkten einig? Sie hat ja bei der Besichtigung nicht alles aufgezählt und ich habe dann ja gesagt?

Meint ihr der Gang zum Anwalt lohnt sich in diesem Fall? Erstmal werde ich Ihr Schreiben,  was Ihr hier gesagt habt. Hoffe Sie lässt sich davon überzeugen. 
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #653 am: 02.April 2017, 20:34:56 »

Schau mal, ob Du eventuell Rechtsbeistand über den Asta der Uni kriegen kannst. Wäre imo auch die Frage, was Du dir erhoffst: Geht das ganze vor Gericht, ist dir ja aktuell auch kaum geholfen. Eventuell kann es ausreichen, wenn Dir ein Anwalt ein kurzes Schreiben aufsetzt, dass könnte der Dame eventuell schon genug sein, sich nicht auf einen Streit einzulassen.
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elonlon

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #654 am: 02.April 2017, 20:53:52 »

Das einfachste wäre natürlich, wenn ich nächste Woche dann das Zimmer beziehen kann. Der Frankfurter Wohnugsmarkt ist nicht der einfachste und dort hin und wieder nach Hause zu kommen sind halt auch jedes mal 50€ Minimum.  Wenn Sie das absolut nicht will, will ich wenigstens nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die erste Mietzahlungen wäre für Dienstag vorgesehen (04.04), meint Ihr ich sollte diese leisten, um Ihr zu zeigen, dass der Vertrag für mich bestand hat?
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #655 am: 02.April 2017, 22:52:52 »

Ich will stark bezweifeln das du bis nächste Woche die Sache geklärt bekommst. Sie wird sich mit Sicherheit quer stellen und dir fehlt die Zeit. Da würde ich meine Bemühungen eher in die Wohnungssuche stecken.
Aber generell ist eine mündliche Zusage bindend, die Frage ist nur ob du das auch beweisen kannst. Aber da sie dir den Mietvertrag zu geschickt hat dürfte es schon sehr eng für sie werden. Die Frage ist nur willst du dir den Stress wirklich antun.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #656 am: 03.April 2017, 00:27:46 »

Am besten rufst du mal beim Mieterbund an und lässt dir von dennen sagen was deine Möglichkeiten sind. Die haben solche Fälle täglich und können dir ganz genau sagen wie weiter zu verfahren ist und ob ihr einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen seid, wovon ich ausgehe nachdem was du geschrieben hast.
Ich weis jetzt nicht ob es im Wohnrecht ähnlich ist wie in anderen Sachen das dir deine Vermieterin eine vergleichbare Wohnung besorgen oder zur Verfügung stellen muss und sie evtl Mehrkosten tragen muss aber da kann dir der Mieterbund genaueres dazu sagen.
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #657 am: 03.April 2017, 00:38:01 »

So blöd es klingt, ich glaube aber nicht, dass Aufwand und Ertrag passend sind; du musst innerhalb einer Woche eine Wohnung haben? Yay, bis sich da mal was rührt, kann schon eine Weile dauern. Ich sage mal, dass man dich da über den Tisch ziehen wollte. An deiner Stelle würde ich das bisher bezahlte Geld zurückerstattet bekommen wollen und schleunigst zusehen wollen, eine andere Wohnung/WG zu finden. Vielleicht gibt´s ja was in umliegenden Orten. Ist ja schon irgendwie traurig, dass du, deinen Schilderungen zufolge, alles richtig gemacht hast und man dich dennoch hängen lässt.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #658 am: 03.April 2017, 01:35:49 »

Abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, der hier schon geklärt wurde, würde ich jetzt Folgendes tun.

1. Freund/Mutter/Vater neben dich setzen. Jemanden, der Bereit ist notfalls vor Gericht für dich auszusagen
2. Die Dame anrufen:
Hallo Frau Blubb, hier ist elonlon. Es geht um unser Mißverständnis bezüglich dem Zimmer Sowieso. Ich werde dieses Gespräch aufzeichnen. (Der Zeuge muss gehört haben, dass du dies sagtest und erst dann Schritt 3 statt fand) [Du kannst auch von Anfang an mitschneiden, allerdings wäre erst ab dem Punkt, an dem du sie darauf hinweist der Mitschnitt verwertbar]
3. Mitschnitt an. (Sie kann nein sagen, das ist aber egal, da du sie informiert und nicht gefragt hast. Ihre einzige Möglichkeit dem Mitschnitt zu entkommen ist auflegen)
[Einwurf: Du könntest natürlich auch einfach per Freisprecheinrichtung telefonieren, wenn der Zeuge daneben sitzt. Ich weiß allerdings nicht, ob dann ein Hinweis erfolgen muss]
4. Du schilderst die Situation und alles was geschehen ist aus deiner Sicht anhand der Mails und lässt sie alles bestätigen. Äußert sie sich anders kannst du die Aufzeichnung immer noch wegschmeißen, du hast ja noch die Mails. Du hast kein Interesse an einem Rechtsstreit, aber lässt es nötigenfalls dazu kommen.
5. Falls sie die auch weiterhin nicht einziehen lassen will bietest ihr einen Kompromiss an: Du findest nicht rechtzeitig eine neue Wohnung, deshalb soll sie dich dort wohnen lassen, bis du etwas gefunden hast (Evtl. mit Beteiligung an den Umzugskosten von ihrem Zimmer zu deiner neuen Wohnung danach ihrerseits). Das ist beschissen für dich, das ist beschissen für sie.
6. Sagt sie nein kannst du sie mit den Parapgaphen bewerfen, die du bis dahin hoffentlich zur Hand hast (AStA, Mieterbund) und ihr sagen, dass du solange du keine Wohnung hast du jeden Tag über 100 € Reisekosten (in dem Fall wärest du aber mit einer Pension oder Ähnlichem besser beraten) hast, die du (zumindest Teilweise) von ihr fordern wirst.

Also so würde ich es machen. Allerdings musst du auch Fingerspitzengefühl haben. Es kann sein, dass man an einen Punkt kommt, an dem das Gespräch besser beendet wird.
Ich kann dir nciht sagen, ob das ein guter Rat ist, aber so würde ich es wie gesagt angehen. Unsere Rechtsexperten hier können sicher etwas dazu sagen. Jedenfalls denke ich, dass es besser ist, als sie gleich mit einem Schreiben vom Anwalt zu konfrontieren.
« Letzte Änderung: 03.April 2017, 01:38:41 von White »
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #659 am: 03.April 2017, 03:03:32 »

White hat schon Recht bezüglich einen Zeugen nebendran sitzen zu haben. Wenn es zu einem Rechtsstreit oä kommen sollte steht dann nicht Aussage gegen Aussage und du musst deinem Gesprächspartner auch nicht sagen das noch jemand neben dir sitzt. Würde ich auch nicht tun da es, genau wie die Bitte das Gespräch aufzeichnen zu dürfen, das Gespräch von Anfang an vergiften kann. Dein Gesprächspartner bekommt so schnell den Eindruck das du unbedingt etwas gegen ihn in der Hand haben willst und dann wird es schwer eine Lösung zu finden.

Es ist gesetzlich verboten ein Gespräch ohne Zustimmung aufzuzeichnen, sofern nicht nur deine Stimme aufgenommen wird. Ich will dich jetzt zu nichts anstiften aber eine Lösung wäre das Gespräch ohne Ankündigung aufzuzeichnen, nach dem Telefonat das Ganze zu Papier zu bringen und danach die Aufnahme wieder zu löschen. Die Gesprächsnotiz kann ja dein Zeuge während dem Telefongespräch gemacht haben ;)

Und ruf definitiv vorher beim Mieterbund an und lass dich beraten bevor die unvorbereitet und mit Rechtswissen aus einem Fussballforum bei deiner Vermieterin anrufst. Die können dir genau sagen ob du einen Rechtsanspruch auf die Wohnung oder eine Ersatzwohnung hast, wie schnell sowas normalerweise vonstatten geht und ob es sich bei deiner Vermieterin nicht evtl um eine mögliche Betrügerin handelt. Mir kommt es schon etwas komisch vor das dir die Wohnung zugesagt wird und nach Überweisung der Kaution die Wohnung plötzlich doch nichtmehr zu haben ist.

Ich habe gerade mal nachgeschaut und der Mieterbund verlangt von Nichtmitgliedern für die Onlinerechtsberatung einmalig 25€ und bei der Telefonrechtsberatung 2€ pro Minute. Eine andere Option wäre es einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu suchen der kostenlose Erstberatungen anbietet.
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