Ich sehe das ehrlich gesagt etwas anders. Bei dem Punkt, dass ein Geständnis keine zwingende Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153a ist, gehe ich noch mit. Würde aber bestreiten, dass ein Geständnis keinen Mehrwert liefert, da sich ein Geständnis für die Strafzumessung bspw. auch stafmildernd auswirkt. Warum kann man dann nicht sagen, dass es auch dazu dient das öffentliche Strafverfolgungsinteresse zu mindern oder dass die Schuld durch das Geständnis als geringer angesehen wird?
Ein Angeklagter der vom Staatsanwalt vor die Wahl gestellt wird: Verhandlung mit ungewissem Ende v. Einstellung + Zahlung + Geständnis wird sich meines Erachtens nach in überproportional vielen Fällen für letztere Variante entscheiden, unabhängig davon ob die vorgeworfene Tat wirklich begangen wurde oder nicht. Mit einem abgenötigten Geständnis lügt sich die StA in die Taschen, nach dem Motto "wenn er jetzt gesteht muss an den Vorwürfen ja irgendwas dran gewesen sein".
Überdies wird meiner Ansicht nach auch der nemo tenetur Grundsatz nicht umgangen, da dem Angeklagten weiterhin das Recht zusteht nicht auszusagen und eine Einstellung des Verfahrens abzulehnen, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug ein Geständnis verlangt. Gerade bei Angeklagten mit anwaltlicher Beratung kann man erwarten, dass diese die Faktenlage genau einschätzen und in besonnener Selbstbehauptung auf eine Einstellung verzichten können, zumal mit eben jener im Fall von § 153a noch Auflagen verbunden sind.
Dem ersten Teil würde ich gar nicht widersprechen, beim zweiten tue ich mich schwer. Eine Dozentin von mir meinte bei der Behandlung des § 153a sinngemäß, dass der Angeklagte eine Kosten-Nutzen Rechnung machen müsste und die würde auch bei zu unrecht Beschuldigten sehr häufig in die Richtung gehen, der Einstellung inkl. Geständnis zuzustimmen nur um der Gefahr einer Verurteilung zu entgehen. Bei einer sehr eindeutigen Faktenlage werden natürlich viele die Einstellung ablehnen, aber je unsicherer der Ausgang ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Beschuldigte eine Tat zugibt, die von ihm nicht begangen wurde.
Um nochmal auf Edathy zurückzukommen - wenn man wirklich nichts gefunden hätte, dass als strafbares kinderpornographisches Material zu bewerten ist, dann wäre gerade in Ansicht der Medienlandschaft eine Einstellung für ihn doch die denkbar schlechteste Alternative gewesen. Warum hätte er eine Verurteilung fürchten sollen? Schließlich würde sich aus der Beweisaufnahme schon ergeben, dass er unschuldig ist. Außerdem ist sein Ruf durch die Einstellung mindestens genauso schwer geschädigt wie er durch eine Verurteilung geschädigt wäre. Auf dem Papier ist er zwar nicht verurteilt worden, aber da er so extrem im Medienfokus stand werden sich auch in 10 Jahren noch potentielle Arbeitgeber an diese Verfahrenseinstellung erinnern. Meiner Meinung nach ist er übrigens allein durch diesen Medienprozess mehr als genug bestraft, aber das ist eine ganz andere Sache.
Die Einordnung des Materials soll wohl streitig gewesen sein, aber selbst wenn es strafrechtlich nicht relevantes, aber dennoch kinderpornografisches, Material gewesen sei, wäre das den Medien und einem Großteil der Gesellschaft doch egal gewesen. Edathy wäre so oder so der pädophile Kinderpornoschauer gewesen der zuunrecht freigesprochen wurde. Die Medienreaktion wäre kaum anders gewesen, wenn keine nackten sondern ausschließlich Kinder in Unterwäsche zu sehen gewesen wären. Die Medien und der Mob differenzieren da nicht. Da wird nur schnell die Mistgabel und die Fackel aus dem Schrank geholt und das Monster durch die Stadt gejagt.
Medial und politisch wäre er so oder so verbrannt gewesen, so kann er sich wenigstens selbt als unschuldig betrachten, auch wenn der Großteil der Bürger das anders sieht.
Anders rum gefragt: Warum hat die StA eine Einstellung angeregt, wenn eine Verurteilung doch nur "Formsache" gewesen wäre?
Dem letzten Satz würde ich uneingeschränkt zustimmen. Die Medien haben sich da - mal wieder - nicht mit Ruhm bekleckert und das Leben eines - eventuell- unschuldigen auf Dauer ruiniert. Aber damit kennen sich einige Zeitungen ja aus, man muss nur mal Herrn Kachelmann fragen....