Die Probleme hier sind doch, wie so häufig, unterschiedlicher Natur:
1. Ist der §103 nicht mehr zeitgemäß, ihn daher zukünftig zu streichen ist sicher nicht verkehrt. Solange er aber gegeben ist, muss man ihn auch ernst nehmen.
2. Wäre es grundsätzlich kein Problem gewesen, die Klage nach 103 zuzulassen, wenn Merkel nicht so unglaublich dämlich eine persönliche Vorverurteilung ausgesprochen hätte. Dadurch wirkt die Zulassung der Klage nämlich nicht so, dass sie der Justiz das überlässt, sondern als Eingeständnis, dass Böhmermann wohl tatsächlich schuldig sein könnte (ob sie das wirklich so meint oder nicht, sei mal dahingestellt). Ohne diese Form der Vorverurteilung kommt diese Frage zumindest in der Stärke nicht auf.