Es gibt aber nur Bestimmungen zur Durchführung, für das Strafmaß gibt es keine.
Die ausgesprochene Sperre bei den Italienern folgte ja eben dem WADA-Code.
Welt-Anti-Doping-Code (
http://www.wada-ama.org/rtecontent/document/code_v2009_De.pdf):
10.3.1 Bei Verstößen gegen Artikel 2.3 (
Weigerung oder
Versäumnis, eine Probe abzugeben) oder Artikel 2.5 (Unzulässige
Einflussnahme bei Dopingkontrollverfahren) beträgt die
Dauer der
Sperre zwei (2) Jahre, es sei denn die Bestimmungen des
Artikels 10.5 oder 10.6 sind erfüllt.
10.5.2 Kein grobes Verschulden bzw. grobe Fahrlässigkeit
Wenn der Athlet in einem Einzelfall nachweist, dass ihn weder
grobes Verschulden noch grobe Nachlässigkeit trifft, kann
die Dauer
der Sperre gemindert werden, allerdings darf die geminderte Dauer
der Sperre
nicht weniger als die Hälfte der ansonsten anwendbaren
Mindestdauer der Sperre betragen.
--> Mindestsperre = 1 Jahr (immer noch vorausgesetzt, die Spieler wussten, dass sie kontrolliert werden sollten)
Ob 10 Min. Verspätung schon ein Versäumnis ist, ist dann was für Juristen. Da man aber in einem solchen Zeitraum bekanntlich erfolgreich manipulieren
kann, dürfte es wohl zutreffen.