Allerdings ist die Falschaussage als Angeklagter grundsätzlich erstmal straflos. Dennoch kann das Gericht natürlich theoretisch zu einem härteren Urteil in den neuen Verfahren gelangen, wenn sich das damalige Geständnis als falsch herausstellen sollte.
Die Falschaussage an sich ist straflos, da er sich ja nicht selbst belasten muss. Das ist auch gut so.
Sollte er allerings mehr als 6x gefahren sein und bisher "nur" für 6-maliges Fahren ohne Führerschein belangt worden sein, dann muss er auch mit erneuter Bestrafung rechnen.
Ist quasi wie beim Mord. Habe ich 10 Leute umgebracht und bin nur wegen eines Mordes angeklagt und leugne vor Gericht die weiteren 9 Morde (oder verschweige sie einfach nur), dann kann ich für die weiteren 9 natürlich auch noch belangt werden, wenn sie mir nachgewiesen werden. Die Tatsache, dass ich sie verschweige oder verleugne gelangt mir dabei aber nicht zum Nachteil - allerdings auch nicht zum möglicherweise strafmildernden Vorteil.
Ich hätte allerdings erwartet, dass Reus wegen wiederholtem Fahrens ohne Fahrerlaubnis (ohne konkret gezählte Fälle) verurteilt worden wäre - dem scheint ja nicht so zu sein. Das wäre aus meiner Sicht dann schon ein schwerer Stockfehler seines Anwaltes, denn es ist doch wohl ziemlich wahrscheinlich, dass es belastbare Zeugen für mehr als 6 Fahrten ohne Fahrerlaubnis geben dürfte.