Zu den Freistellungen von Profis beim FC Schalke 04 und nimmt die VDV folgendermaßen Stellung:
Nationalspieler und VDV-Mitglied Sidney Sam hat zuletzt sogar freiwillig in der Schalker Reservemannschaft ausgeholfen.
Zunächst stellt die Spielergewerkschaft fest, dass ein Lizenzspieler grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb der Lizenzmannschaft hat. Dies ist ein Grundpfeiler des Arbeitsrechts und gerichtlich bereits mehrfach so bestätigt worden. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, Spieler willkürlich vom Spiel- und Trainingsbetrieb auszuschließen.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb für einen Spieler ein hohes Gut darstellt. Denn wenn er alleine oder in einer Amateurmannschaft trainieren müsste, hätte dies negative Auswirkungen auf seinen Trainingszustand und seinen Marktwert. Und dies kann auch nicht im Interesse seines Klubs sein.
Es darf nicht sein, dass einzelne Spieler, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, als Sündenböcke in der Öffentlichkeit dargestellt werden. Dies wirft ein schlechtes Licht auf den Klub und wird erfahrungsgemäß auch im Ausland von Spielern, Fans und Sponsoren sehr negativ wahrgenommen.
Sofern die Spieler nicht zeitnah wieder in die Mannschaft integriert werden, wird die VDV ihnen zu rechtlichen Schritten gegen ihren Arbeitgeber raten. Denn vor Gericht haben sie ausgezeichnete Erfolgsaussichten. Auf der anderen Seite gab es in der Vergangenheit bereits viele Profis, die sich aus Angst vor ihrem Arbeitgeber nicht gewehrt haben und anschließend große Probleme auf dem Spielermarkt hatten.
Quelle: Vereinigung der Vertragsfußballspieler
http://www.spielergewerkschaft.de/index.php?id=42&tx_ttnews[year]=2015&tx_ttnews[month]=05&tx_ttnews[day]=12&tx_ttnews[tt_news]=1333&cHash=9f5bb296d7f34db6271d9c680b47d175]