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Tim Twain:
Die Frage ist allerdings, wie sich das ganze verhält, wenn er die Lizenz von wem anders gekauft hat
Die EULA gilt beispielweise nur, wenn sie vor dem Kauf ausdrücklich lesbar ist, ein bloßer Verweis genügt nicht

Bin aber zu faul mich da einzulesen.
Theoretisch gibt es Vereinbarungen die die Nutzung beschränken, die Frage ist nur was davon alles rechtens ist.
bucca:
hier findet man den Verfahrensgang einschließlich der Instanzenentscheidungen.

https://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1442-LG-Berlin-Az-15-O-5613-Erschoepfungsgrundsatz-nicht-bzgl.-UEbertragbarkeit-von-Nutzerkonten-Steam-Accounts.html

https://openjur.de/u/870733.html

Persönlich würde ich Steam fragen inwieweit sie die Nutzung über einen gekauften Key zulassen oder nicht.



Frosch:

--- Zitat von: Tony Cottee am 27.Februar 2019, 11:41:40 ---Danke Frosch.

Ernstgemeinte juristische Frage zu Deiner Betrugseinschaetzung: Muss der Vorsatz zu Lasten des Spielevertreibers zu betruegen denn tatsaechlich schon beim Erwerb der Lizenzrechte vorliegen und warum?

Wenn ihm das "Geschaeftsmodell" erst spaeter einfaellt und er beim Erwerb der Lizenz noch redlich war, dann ist das kein Betrug?

Das erscheint mir erstmal "ungerecht".

--- Ende Zitat ---

Ich habe da einen Vergleich zum so genannten "Eingehungsbetrug" gezogen. Wenn ich bestelle und vorhabe zu bezahlen, dann es aber nicht kann und ich damit nicht rechnete, liegt kein Betrug vor, weil ich über meinen Zahlungsabsicht nicht täuschte. Anders wenn ich von vornherein vorhabe, nicht zu zahlen. Theoretisch eine klare Sache, in der Praxis natürlich schwierig festzustellen.

In diesem Fall werden Polizei und StA jedenfalls in D die Augen verdrehen und  einstellen, weil denen das zu viel Arbeit bei zu geringem Schaden ist.
Tony Cottee:
Ok, verstehe Deine Argumentation.
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