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Autor Thema: Trainer Rumours  (Gelesen 1311168 mal)

pudel

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2540 am: 28.April 2011, 21:37:34 »

Der DFB ist überhaupt kein Grundrechtssubjekt, das können nämlich nur natürliche Personen und der Staat mit seinen Institutionen sein.
Der DFB ist eine Vereinigung, die sich selbst Regeln auferlegt hat. Gegen diese "Vereinsregeln" hat Ballack verstoßen und deshalb muss er die in den Vereinregularien festgelegte Strafe bezahlen. Mehr ist nicht dahinter. Mit der Verfassung hat das rein gar nichts zu tun (gegen welchen Artikel des Grundgesetzes soll die Strafe gegen Ballack denn auch verstoßen?).

Wurde doch schon erwähnt.

Übrigens: "Kein Grundrechtsubjekt" gibt es nicht, sonst braucht man kein Grundgesetz.

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"Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft."

J.P. Sartre

Konni

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2541 am: 28.April 2011, 21:50:42 »

Ich sag es nochmal: es ist Quatsch!
Verschwiegenheitsklauseln wären nach dieser Auffasung ja auch "verfassungswidrig" -> freie Meinungsäußerung. Genauso wie es weder Verhaftungen, noch Gefängnisse geben dürfte -> Freizügigkeit. Ganz zu schweigen von Hausdurchsuchungen -> Unverletzlichkeit der Wohnung. Und Grundrechtsträger sind weiterhin nur alle deutschen natürlichen Personen. Der DFB ist eine juristische Person.
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pudel

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2542 am: 28.April 2011, 23:14:24 »

Ich sag es nochmal: es ist Quatsch!
Verschwiegenheitsklauseln wären nach dieser Auffasung ja auch "verfassungswidrig" -> freie Meinungsäußerung.

Richtig.

Genauso wie es weder Verhaftungen, noch Gefängnisse geben dürfte -> Freizügigkeit.

Nein, wenn gg das Grundgesetz verstoßen wird, ist das legitim.

Ganz zu schweigen von Hausdurchsuchungen -> Unverletzlichkeit der Wohnung.

Richtig.

Und Grundrechtsträger sind weiterhin nur alle deutschen natürlichen Personen. Der DFB ist eine juristische Person.

Und juristische Personen haben sich nicht ans Grundgesetz zu halten? Auf welcher Grundlage urteilen die denn?
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Konni

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2543 am: 29.April 2011, 03:50:23 »

Du hast offenbar immernoch nicht verstanden, was das Grundgesetz eigentlich ist. Ich weiß auch nicht, wie ich es begreiflicher machen soll. Wir reden weder vom Strafrecht, noch vom Zivilrecht. Das Grundgesetz oder die Verfassung steckt den allgemeinen Handlungsspielraum des Staates und seiner Institutionen ab. Somit wirkt sie quasi als Schutz vor staatlicher Willkür für den Bürger.
Im Grundgesetz ist definiert, welche Staatsform in dem jeweiligen Land vorherrscht (republikanischer, demokratischer sozialer Rechtsstaat -> Art 20 I/III), dann allgemeine Staatsorganisation, die Hervorhebung von Parteien, der Gesetzgebungskompetenzen werden abgesteckt (Kompetenzen zwischen Bund und Ländern -> Art 70 ff.), bestimmte Institutionen werden verfassungsgemäß mit einem Auftrag ausgestattet (Bundesverfassungsgericht, das Amt des Bundeskanzlers/lerin -> Richtlinienkompetenz, Bundespräsident, Regierung usw). Es geht ja nummerisch nur bis Art. 146 im deutschen GG. Die Grundrechte sind bekanntermaßen in den Artikeln 1-19 niedergelegt (wobei es noch ein paar grundrechtsgleiche Richtlinien im gesamten GG gibt). Dort geht es dann um Menschenwürde, freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Versammlungsrecht usw. All diese Rechte werden aber natürlich beschrankt. Entweder durch das GG selbst oder eben durch nähere Bundesgesetze. Obwohl die Unverletzbarkeit der Wohnung ein Grundrecht ist, gibt es laut Strafprozessordnung das Recht auf Hausdurchsuchungen (§104 ff StPO) in bestimmten Situationen (richterlicher Beschluss, Gefahr im Verzug). Obwohl das Postgeheimnis besteht, darf der Staat (die Polizei) in genehmigten Ausnahmen Briefe abfangen, Kommunikation überwachen etc.
Genauso ist es mit der freien Meinungsäußerung. Die wird grundrechtlich erstmal gewährt, gemäß Artikel 5 I. In Art 5 II wird dieses Recht allerdings gleich beschrankt:

Zitat
Diese Rechte (freie Äußerung der Meinung in Wort, Bild und Schrift) finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das bedeutet, wenn ich jemand anderen beleidige, dann greife ich damit seine persönliche Ehre an. Dafür gibt es ein allgemeines Gesetz, dass sich im Strafgesetzbuch findet: Beleidigung §185 StGB. Das heißt, obwohl ich grundgesetzlich eine freie Meinungsäußerung habe, findet diese ihre Schranke in Unwahrheitsbehauptungen (unter anderem).
Die Beleidigung selbst ist aber kein Teil des GG. Es wird also nicht aufgrund des GG vor Gericht verhandelt, wenn ich jemanden beleidige, sondern aufgrund einer Bestimmung im Strafgesetzbuch, die die Beleidigung als Vergehen kennzeichnet. Natürlich wird durch dieses Gesetz die Menschenwürde geschützt, aber nochmal: das hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun.
Man kann sich das vllt so klarmachen, indem man das Grundgesetz als Anfang der Gesetzgebung und als Auftrag wahrnimmt. Am Anfang war das Grundgesetz und das sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. [Hier hören die meisten auf mit dem Zitieren, was dazu führt, dass das total falsch verstanden wird] Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" (Art 1 I GG). Der letzte Teil ist eben so entscheidend, damit man den Sprung vom Allmachtsanspruch der Würde des Menschen zum Staatsauftrag gedanklich vollziehen kann.
So, nun ist das Grundgesetz also aller Anfang der Gesetzgebung. Der Staat bekommt laut Art. 1 I den Auftrag, die Menschwürde zu achten und zu schützen. Das gilt erstmal nur für ihn selbst, der Staat darf Menschen nicht unwürdig behandeln, was Folter staatlich verordnete Erschießungen ausschließt. Der Staat darf dem Menschen also erstmal "nichts tun". Das gilt aber noch nicht für andere Menschen oder nichtstaatliche Institutionen. Und für die erlässt der Staat dann eben eigene Gesetze, weil sie eben nicht an das Grundgesetz "gebunden" sind. Dafür gibts dann eben das Strafgesetzbuch, welches unter Anderem die Menschenwürde schützt, indem es die Herabwürdigung eines Menschen durch einen anderen Menschen oder eine Organisation unter Strafe stellt. So funktioniert das Ganze.

Bei den Grundrechtsträgern habe ich mich aus Versehen unklar ausgedrückt, weil ich einen Teilsatz gelöscht habe, der aber wichtige Informationen enthielt.
Gemäß Art. 19 GG können auch juristische Personen Grundrechtsträger sein, aber nur, wenn sie ihrem Wesen nach auf diese Anwendbar sind. Soweit so gut, nur wäre bei einem Konflikt Ballack vs. DFB das Grundgesetz der völlig falsche Ort, um nach Lösungsansätzen für den Konflikt zu suchen. Der DFB ist keine staatliche Institution und das Grundgesetz regelt nunmal die Beziehungen zwischen Grundrechtsträgern und dem Staat. Also müsste der Staat mit seinem Handeln (oder Unterlassen) gegen ein Grundrecht von Ballack oder des DFB verstoßen, damit man überhaupt das Grungesetz aus dem Schrank holen kann.
Bei einem Streit Ballack vs. DFB gibt es das Zivilrecht, das Vereinsrecht und die Satzungstatuten des DFB. Das Grundgesetz hat damit nichts zu tun, außer man baut die Brücke, dass auch das Vereins- und das Zivilrecht grundgesetzkonform sein müssen (also die Grundrechte und die grundrechtsgleichen Rechte schützen). Aber das hat ja dann mit dem Konflikt gar nichts mehr zu tun und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Vereinsrecht dem Grundgesetz konträr gegenübersteht.
Als Merksatz kann man sich notieren: Nur staatliches Handeln kann verfassungswidrig sein.
Wenn ich dich beleidige, verstoße ich nicht gegen das Grundgesetz, sondern gegen eine Norm aus dem Strafrecht.

Übrigens: Die Konstruktion, dass das Grundgesetz als erstes da war und darauf die anderen Gesetze aufgebaut haben, war natürlich nur fiktiv zum Verdeutlichen der Abhängigkeit. De facto ist es so, dass das Grundgesetz der BRD 1949 in Kraft getreten ist. Das BGB gibt es seit dem 1.1.1900, das StGB ist in seiner ursprünglichen Fassung vom 1.1.1872. Trotzdem müssen die Gesetze in jedem Gesetzbuch verfassungskonform sein. Also der Staat darf keine Gesetze erlassen, die nicht mit der Verfassung vereinbar sind (wie Beispielsweise das Abschießen von von Terroristen entführten Flugzeugen). Aber da das Grundgesetz ja einen sehr sehr weiten Rahmen für Gesetze erlaubt, scheitern Gesetzesinitiativen nur sehr selten an Verfassungsschwierigkeiten. Ich meine alleine die Hartz 4-Gesetze verstoßen im Prinzip gegen jedes einzelne Grundrecht und trotzdem sind sie verfassungskonform, weil die Grundrechte durch nähere Bestimmungen beschrankt werden.
« Letzte Änderung: 29.April 2011, 03:52:18 von Konni »
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Holsten

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2544 am: 29.April 2011, 06:40:46 »

Alta....
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White

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2545 am: 29.April 2011, 07:27:10 »

Ich habs sogar gelesen...
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Holsten

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2546 am: 29.April 2011, 08:48:26 »

Kannst du mir den Teil dann raus zitieren wo es um Trainer geht?
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Emanuel

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2547 am: 29.April 2011, 08:58:01 »

Ich habs gelesen und hab was gelernt.

Danke  :)
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pudel

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2548 am: 29.April 2011, 21:39:05 »


Gemäß Art. 19 GG können auch juristische Personen Grundrechtsträger sein, aber nur, wenn sie ihrem Wesen nach auf diese Anwendbar sind.
Soweit so gut, nur wäre bei einem Konflikt Ballack vs. DFB das Grundgesetz der völlig falsche Ort, um nach Lösungsansätzen für den Konflikt zu suchen. Der DFB ist keine staatliche Institution und das Grundgesetz regelt nunmal die Beziehungen zwischen Grundrechtsträgern und dem Staat. Also müsste der Staat mit seinem Handeln (oder Unterlassen) gegen ein Grundrecht von Ballack oder des DFB verstoßen, damit man überhaupt das Grungesetz aus dem Schrank holen kann.

Den musste mir nochmal erklären....."dem Wesen nach...."?

Müssen sich jetzt juristische Personen, wie der DFB, an Schlüpper reißen oder schweben sie im rechtsfreien Raum?

Wenn sie rechtsfrei sind, ist es klar, dann kann der Staat auch nicht Ballacks Grundrecht freier Meinungsäußerung schützen, weil der DFB praktisch unantastbar ist. Auf welcher Grundlage auch?

Und wenn juristische Personen, wie der DFB, mit dem Grundgesetz eh nix am Hut haben, wie kann man dann eine juristische Person wie den FC Köln "beleidigen"?

Und wo wir schon beim "beleidigen" sind, wo ist der Unterschied zwischen:

1. St Pauli finde ich nicht gut!
2. St Pauli ist grottenschlecht!
3. Scheiss St Pauli!


sorry for hijack!
« Letzte Änderung: 29.April 2011, 21:41:17 von pudel »
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Dr. Gonzo

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2549 am: 29.April 2011, 21:48:51 »

1. St Pauli finde ich nicht gut!
2. St Pauli ist grottenschlecht!
3. Scheiss St Pauli!


Muss sowas eigentlich andauernd sein? Kannst du diesen Mist nicht in deinem Rechtsaußen äähhh Hansa Rostock Forum abladen und nicht immer wieder hier?
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White

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2550 am: 29.April 2011, 21:50:38 »

1. St Pauli finde ich nicht gut!
2. St Pauli ist grottenschlecht!
3. Scheiss St Pauli!


Muss sowas eigentlich andauernd sein? Kannst du diesen Mist nicht in deinem Rechtsaußen äähhh Hansa Rostock Forum abladen und nicht immer wieder hier?
Du hast schon gelesen, worum es da ging, oder?
Das ist keine Aussage sondern ne Frage... :D
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Dr. Gonzo

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2551 am: 29.April 2011, 21:53:02 »

1. St Pauli finde ich nicht gut!
2. St Pauli ist grottenschlecht!
3. Scheiss St Pauli!


Muss sowas eigentlich andauernd sein? Kannst du diesen Mist nicht in deinem Rechtsaußen äähhh Hansa Rostock Forum abladen und nicht immer wieder hier?
Du hast schon gelesen, worum es da ging, oder?
Das ist keine Aussage sondern ne Frage... :D


Und gerade dieser User hat das Beispiel natürlich zufällig gewählt und bringt hier sonst nie Anti St. Pauli Parolen? ::)
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Holsten

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2552 am: 29.April 2011, 21:56:24 »

Und welche Anti Parole wäre okay gewesen?
Das doch nun echt kleinkariert.

Ich finde St.Pippi auch scheisse und Brämen fast genauso, und nun?
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pudel

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2553 am: 29.April 2011, 21:57:57 »

1. St Pauli finde ich nicht gut!
2. St Pauli ist grottenschlecht!
3. Scheiss St Pauli!


Muss sowas eigentlich andauernd sein? Kannst du diesen Mist nicht in deinem Rechtsaußen äähhh Hansa Rostock Forum abladen und nicht immer wieder hier?
Du hast schon gelesen, worum es da ging, oder?
Das ist keine Aussage sondern ne Frage... :D


Und gerade dieser User hat das Beispiel natürlich zufällig gewählt und bringt hier sonst nie Anti St. Pauli Parolen? ::)

So ein Blödsinn! Was für Parolen denn? Und ja, das Beispiel war mit Absicht gewählt. Kam mir einfach als erstes in den Sinn.   :P

War aber klar. Bei dem Thema Meinungsfreiheit fangen getroffene Hunde an zu bellen.
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Dr. Gonzo

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2554 am: 29.April 2011, 22:04:29 »

So ein Blödsinn! Was für Parolen denn? Und ja, das Beispiel war mit Absicht gewählt. Kam mir einfach als erstes in den Sinn.   :P

War aber klar. Bei dem Thema Meinungsfreiheit fangen getroffene Hunde an zu bellen.


Ich habe keine Lust, deine alten Postings zu durchwühlen, aber du weisst über den Inhalt deiner Postings ohnehin bescheid.
Hatte dich eigentlich als intelligent genug eingeschätzt, diese Sticheleien oder wie du es auch nennen magst einzustellen. Dachte es wird irgendwann langweilig, wenn keiner reagiert. Scheint aber nicht der Fall zu sein.

Mit deinem zweiten Absatz kann ich nichts anfangen, ich bin weder St. Pauli Fan noch ein getroffener Hund. Wie du dich äusserst ist deine Sache, nur wenn es immer das gleiche ist ("St. Pauli ist ganz doll doof") wird es halt irgendwann nervig. Oder sagen wir es anders, ich finde es auf dauer nervig.
Ich werde das aber in Zukunft wieder ignorieren, war mein letzter Post dazu.
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pudel

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2555 am: 29.April 2011, 22:26:46 »

War nur etwas komisch, weil es in meinem Posting gerade um Meinungsfreiheit ging, und der nächste Kommentar darauf zielte, dass ich mich mit meiner Meinung mal sonstwohin verziehen soll.  ;) Was leider auch wieder dein gutes Recht ist.  ;D
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Khlav Kalash

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2556 am: 04.Mai 2011, 23:17:13 »

Sportdirektor Linke will (muss) gehen und der in nicht so beliebte Pacult kommt als Trainer von RB Leipzig

http://www.mdr.de/sport/fussball_rl/8551167.html
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Felixius

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2558 am: 10.Mai 2011, 14:01:11 »

Glaube ich nicht dran, van Gaal sagte ja, er wolle ein "Sabbatjahr" einlegen, sprich eine Saison pausieren, um dann 2012 eine Nationalmannschaft zu übernehmen.

Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass van Gaal Juve trainiert und erst 2014 eine Nationalmannschaft übernimmt. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass er dann ein ambitioniertes Team mit echten Siegchancen bekommt, ist nicht wahrscheinlich.

Fall 1 ist deutlich realistischer und wird auch so eintreten.
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Der Baske

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Re: Trainer Rumours
« Antwort #2559 am: 10.Mai 2011, 14:01:54 »

Falls er nicht pausiert, wäre es eine sehr gute Idee für ihn. Ein Verein und Anhänger die nach Erfolgen lechzen
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