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Autor Thema: Relegationsrückspiel zwischen Düsseldorf und Hertha und die Folgen...  (Gelesen 39517 mal)

Takticator

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Besser kann man das Sommerloch bis zur EM gar nicht stopfen :D

Hoffentlich findet heuter noch kein Urteilsspruch statt :D
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ThomasH

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Besser kann man das Sommerloch bis zur EM gar nicht stopfen :D

Hoffentlich findet heuter noch kein Urteilsspruch statt :D

hehe jo  :)
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Starkstrom_Energie

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Und wenn doch, dann legt eh eine Seite Protest ein und es geht weiter :D
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HaHoHe, Euer Jürgen!

wrdlbrmft

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Der Ticker ist wirklich gut.

Zitat
12.51 Uhr: Markus Wingenbach, der vierte Offizielle aus dem Skandal-Spiel, kommt zum Fuß im schwarzen Anzug, weißem Hemd und mit schwarzer Krawatte in Richtung Eingang geschlendert.


Großer Sport! :laugh:

das auch: "Auf den Tischen stehen Kaffee und Softdrinks, dazu gibt es Kekse. "
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der vfb spielt im neckarstadion!

Konni

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Hier geht es aber auch unheimlich unsachlich zu. Erstens geht es nicht darum, was letztendlich passiert ist. Kein Berliner wurde verletzt, das steht außer Frage. Es geht einfach um den Umstand, dass nach diesem Platzsturm kein vernünftiges Spielen mehr möglich war. Wenn eine große Menschenmasse, die alle andere Trikots und Farben tragen als du, auf einmal auf dich zugerannt kommst, dann macht das schon einen gewissen Eindruck. Natürlich wird da auch Angst ausgelöst. Und natürlich ist es ein großer Nachteil für dich, dass wenn du noch ein Tor schießen musst du genau weißt, dass die gegnerischen Fans niemand unter Kontrolle hat und die innerhalb von 5 Sekunden von allen Seiten den Platz umschwärmen können. Wenn ihr denkt, dass das, was da gerade in der Verhandlung erzählt wird, dick aufgetragen oder vorher zurecht gelegt wurde (von Anwälten) dann kennt ihr reguläre Gerichtsprozesse nur aus dem Fernsehen. Die Aussagen sind wichtig und es geht um eine ganze Menge bei diesem Prozess. Da wird kein Hertha-Spieler sagen "Naja, da kamen halt die ganzen Fans, aber ich denke, die wollten nur feiern, war etwas blöd für mich, weil ich 10 Minuten warten musste, aber letztendlich kann ich sie auch verstehen". Ich glaube aber nicht, dass irgendein Hertha-Spieler lügt, wenn er sagt, dass er Angst gehabt hat. Niemand weiß, wer bei so einem Platzsturm dabei ist, es reichen ja schon 10 Vollidioten von 1000 Stürmern.

Zu diesem lustigen Leserbrief des "Anwaltes":

also wer "bürgerkriegsähnlich" groß schreibt und Interpunktionsfehler in beeindruckender Variation begeht, schreibt entweder den Brief in emotionaler Aufgewühltheit oder ist keine große Leuchte. Anwälte schreiben höchst selten Briefe in emotionaler Aufgewühltheit und wenn, dann sind es auch nur die schlechten. Auch dieser herablassende Ton, sich als "Organ der Rechtspflege" zu titulieren und dem Journalisten an 3 Stellen zu einer tieferen Recherche zu raten, mag es berechtigt sein oder nicht (in meinen Augen ist es dies), aber der freut sich da wie ein Kind drüber, dass er was wusste und der Redakteur vielleicht nicht.
Aber der Schreibling ist nie und nimmer ein Anwalt.

Zitat
Das kann nicht Ihr Ernst sein. Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens gibt es nur und ausschließlich in dem äußerst eingeschränkten Bereich der unterlassenen Hilfeleistung. Und ohne hier einen Exkurs starten zu wollen, Fußballfans, die einfach daneben stehen, machen sich ganz sicher nicht strafbar.

Das ist natürlich totaler Blödsinn. Neben der unterlassenen Hilfeleistung (§323c StGB), die ein echtes Unterlassungsdelikt darstellt, gibt es natürlich noch den §138StGB, die Nichtanzeige geplanter Straftaten. Soviel zu den echten Unterlassungsdelikten. ABER, Unterlassung kann in quasi jeder Beziehung zur Strafbarkeit führen, da das Unterlassen mit dem Begehen gleichgesetzt werden kann (§13 StGB: Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.)
Ein Beispiel: Ich, als ausgebildeter Eisenbahningenieur, stehe vor einer Weiche und sehe, dass sie so eingestellt ist, dass der herannahende Zug das Gleis nimmt, auf dem bereits ein anderer Zug wartet. Ich weiß, wie ich die Weiche umstellen muss, tue es aber nicht. Der Zug kracht in den anderen Zug, alle Menschen sterben. Da ich die Weiche vorher nicht umgestellt habe oder den Zug nicht führe, trifft mich eigentlich keine Schuld. Da ich habe nicht gehandelt habe (unterlassen), obwohl es mir zumutbar und möglich gewesen wäre, die Weiche umzustellen und das Unglück zu vermeiden, werde ich vor dem Gesetz so behandelt, wie ein Täter. Ich werde also wegen Totschlages angeklagt. Wenn ich jetzt zusätzlich nach dem Unglück auch noch sehe, wie Menschen aus den Wrackteilen hervorkriechen, schwer verletzt sind und um Hilfe schreien und ich einfach stehen bleibe oder weggehe, dann habe ich mich zusätzlich noch unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht. Aber das ist das geringere Delikt.
Das Unterlassen kann mit fast jedem Straftatbestand kombiniert werden. Es gibt auch Sachbeschädigung durch Unterlassen. Aber nein, Fußballfans, die neben einer bengaloschwenkenden Person stehen, machen sich in der Tat nicht zwangsläufig strafbar (wenn sie Polizisten sind, auch außer Dienst, dann allerdings durchaus). Trotzdem ist der Schreiber des Briefes kein Anwalt, da gebe ich Brief und Siegel drauf...obwohl...es gibt natürlich auch Anwälte bei denen die Frage berechtigt ist, wie die jemals ein Studium abschließen konnten. Jedenfalls ist das Wissen über Unterlassung Pflichtstoff für das 2. Semester für jeden Jurastudenten.

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ThomasH

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Ja Papperlapapp....


wer kennt nicht diese Typen die in irgendwelchen Spieleforen schreiben (zb als Kritik auf ein verbuggtes Spiel)
Ich bin selbst Programmierer...bla bla bla

So n' Heini ist das halt auch - nicht der Diskussion wirklich wert  :)
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Dr. Gonzo

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Zitat
Anton Nachreiner vom DFB-Kontrollausschuss empfiehlt, den Antrag der Hertha abzulehnen und greift den Hauptstadtklub vehement an: "Wenn ein Verein durch seine Fans selbst fast für einen Spielabbruch sorgt, hat er eigentlich nicht das Recht, Protest einzulegen."

Vom Express


Keine Ahnung, ob das so gesagt wurde. Dem Express kann man nicht mal wörtliche Aussagen glauben. Allerdings würde es meine Meinung bestätigen, dass das Ganze ein Schauprozess und sonst nichts ist. Die Wertung des Spiels bleibt bestehen - und das stand schon vor der Verhandlung fest.
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ThomasH

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Und wenn es wirklich ein Wiederholungsspiel gäbe - wäre das denn gerecht ?

Den Düsseldorfern die 90 Minuten Kampf absprechen...und so Jungs - Hertha bekommt noch ne Chance...

-Die Düsseldorfer müssten das ganze "Adrenalin" die ganze Anspannung die Motivation wieder hochfahren (ich bezweifle das das psychisch so möglich ist)
-Wo soll denn das Spiel bitte stattfinden ? Wieder in Düsseldorf , wieder vor denselben 51000 Zuschauern ?
Oder woanders und was ist dann mit dem Heimvorteil bzw der Auswärtstorregel ?
-Und was passiert wenn Düsseldorf diesmal verlieren sollte....ich , wenn ich Düsseldorfer wäre , würde das definitiv nicht
hinnehmen. (An mögliche Ausschreitungen für diesen Fall wage ich da ebenfalls nicht zu denken)
-Hinzu kommt das einem die unschönen Szenen zwischen den Spielern aus der ersten Partie einfach noch im Kopf sind -
auch daran muss nicht unbedingt wieder erinnert werden.
-Und wer soll (darf) bei der Hertha auflaufen - muß dann nicht erst noch über die Vorkommnisse nach der Partie verhandelt werden und bestimmte Spieler eventuell gesperrt werden ?

Mit anderen Worten so "doof" ein Wiederholungsspiel anzusetzen kann der DFB nicht sein.
Und das hat wohl kaum was mit einem Schauprozess zu tuen...







« Letzte Änderung: 19.Mai 2012, 00:18:27 von ThomasH »
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Dr. Gonzo

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Mit anderen Worten so "doof" ein Wiederholungsspiel anzusetzen kann der DFB nicht sein.
Und das hat wohl kaum was mit einem Schauprozess zu tuen...


Schauprozess geht zu weit, aber das Ergebnis (die Wertung des Spiels wird nicht in Frage gestellt) des Prozesses stand nun mal schon vorher fest. Elemente eines Schauprozesses waren allerdings vorhanden. Warum wurde denn sonst das Vorgehen einiger Hertha-Spieler gegen Wolfgang Stark NACH dem Spiel so akzentuiert? Was haben diese Entgleisungen NACH dem Spiel mit der Wertung des Spiels zu tun? Dafür gibt es doch demnächst ein seperates Verfahren.

Ich habe auch nirgendwo gesagt, dass ein Wiederholungsspiel o. ä. nötig, gerecht oder schlau wäre. Mir persönlich ist das ohnehin egal. Allerdings ist dieser aufgeblasene Prozess unnötig, auch wenn es einigermaßen unterhaltsam ist.
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ThomasH

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Schauprozess geht zu weit, aber das Ergebnis (die Wertung des Spiels wird nicht in Frage gestellt) des Prozesses stand nun mal schon vorher fest. Elemente eines Schauprozesses waren allerdings vorhanden. Warum wurde denn sonst das Vorgehen einiger Hertha-Spieler gegen Wolfgang Stark NACH dem Spiel so akzentuiert? Was haben diese Entgleisungen NACH dem Spiel mit der Wertung des Spiels zu tun? Dafür gibt es doch demnächst ein seperates Verfahren.

Ich habe auch nirgendwo gesagt, dass ein Wiederholungsspiel o. ä. nötig, gerecht oder schlau wäre. Mir persönlich ist das ohnehin egal. Allerdings ist dieser aufgeblasene Prozess unnötig, auch wenn es einigermaßen unterhaltsam ist.


Also ich schätze das die ganzen Vorkommnise NACH der Partie erst Stück für Stück ans Tageslicht gekommen sind...und das
ein Spieler einen Schiedsrichter schlägt - ist nun so ungeheuerlich...
Außerdem hoffe ich - da gebe ich Dir auch Recht - das diese Vorkomnisse keinen Einfluss auf das Urteil nehmen.

Das einzige was ich mir übrigens an Wiederholungsspiel vorstellen kann...das Spiel (vorrausgesetzt Fortuna Düsseldorf
würde einwilligen) beim Stande von 4:2 für Düsseldorf so ab der 70. Minute zu wiederholen.
« Letzte Änderung: 19.Mai 2012, 00:51:11 von ThomasH »
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DVNO

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Wird das eigentlich irgendwo im TV verkündet? Vermutlich nicht, oder?
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DVNO

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Danke!
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martin1703

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Laut ARD Live-Schalte während der Tagesschau ist der Hertha-Einspruch abgelehnt worden.

„Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war“, sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz. „Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“
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White

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Zitat
+++ 15.09 Uhr +++ Der Hertha-Protest wird abgewiesen!

So stehts im Ticker. Bin gespannt, ob da noch ein Einspruch kommt... Und noch einer, und noch einer... :D
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DVNO

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Hihi.
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Dr. Gonzo

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Zitat
+++ 15.09 Uhr +++ Der Hertha-Protest wird abgewiesen!

So stehts im Ticker. Bin gespannt, ob da noch ein Einspruch kommt... Und noch einer, und noch einer... :D

Nö, wird's nicht geben. Hertha wird vermutlich noch vor das DFB-Bundesgericht ziehen und das wars. Ich kann mir nicht vostellen, dass die noch den CAS anrufen oder irgendetwas Zivilrechtliches versuchen. Damit hätten sie nämlich auf Jahre beim DFB/DFL/UEFA verschissen.
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martin1703

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Düsseldorf Fans stürmen die Urteilsverkündung!

 ;D

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...DFB-Bundesgericht -> Hertha gewinnt -> Düsseldorf Einspruch -> usw. :D
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Konni

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Das war vorhersehbar und ist einfach schwach. Vor allem die lapidare Urteilsbegründung. Ich hoffe sehr, dass das in schriftlicher Form auf der DFB-Website noch ausführlicher nachvollziehbarer gemacht wird (also die Urteilsbegründung) und mensch nicht wieder abgelegene Kanäle in Anspruch nehmen muss, um auch nur die wesentlichen Inhalte der schriftlichen Begründung einzusehen.
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