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Konni:
Naja, ein Blick ins betreffende Gesetz §53 I UrhG sagt:

--- Zitat ---Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
--- Ende Zitat ---
(Hervorhebung von mir)

Also der Tortenhersteller würde wohl einen Urheberrechtsbruch begehen und ich denke, dass vermutlich auch der Auftraggeber gegen das Gesetz verstoßen könnte, da er Geld für die Verbreitung von vermutlich urheberrechtlich geschütztem Material bezahlt und einen Auftrag aufgibt.
Das ist aber hoch komplex, das Urheberrecht wurde nicht für solche Fälle geschaffen und daher ist es sehr schwierig, das so leicht zu beantworten. Deshalb schrieb ich ja auch, dass "wenn es rechtlich nicht korrekt sein sollte", der Urheber erst Wind von der Sache bekommen müsste. Bin mir ziemlich sicher, dass ich schonmal von einem Fall bezüglich eines T-Shirt-Drucks gelesen habe, wo ein lizensierter Spruch oder ein Bild verwendet wurde für ein privates T-Shirt. Ich kann mich aber beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, ob und welches Urteil es zu diesem Fall gab und leider finde ich ihn jetzt auch nicht in meinem persönlichen Archiv.
Henningway:
Ich ging in Bodys Fall davon aus, dass die Torte gratis hergestellt wird und nur dem privaten Zweck dient. Daher meine Frage. Wenn ich Deinen Rechtstext richtig interpretiere, scheint dieser (mein gedanklicher) Fall dadurch gedeckt zu sein.

Ich weiß aber, dass spreadshirt beispielsweise Shirts ablehnt, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material (in meinem Fall der Schriftzug "Google") gedruckt werden soll.
Konni:
Wenn die Torte unentgeltlich hergestellt wird, dann wird ein Bild darauf wohl nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn zu der Geburtstagsparty aber nicht nur des Sprösslings beste Freunde kommen, sondern auch Timmy, der der beste Freund von Khaled ist und Khaled ohne ihn nicht gekommen wäre, dann können sich Juristen darüber streiten, ob es sich noch um eine private Verwendung der "Privatkopie" handelt, da auch der Zugang der Privatkopie für flüchtige Bekannte hergestellt wurde. Dieser Vorgang könnte einer öffentlichen Zugänglichmachung gleichkommen, die ausdrücklich verboten ist. Aber das ist nun wirklich alles Korinthenkackerei.

Das Recht auf eine (sogar mehrere) Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material besteht in Deutschland.
Starkstrom_Energie:
Sind wir in Deutschland schon so weit, dass man sich Gedanken machen muss, welches Motiv auf der Geburtstagstorte meines Kindes sein darf und welches nicht? Ich glaube nicht, dass sich da irgendeine Rechtefirme drum kümmert. Immerhin zieht man das Kind und die Gäste der Feier auch an die Marke (hier "Herr der Ringe") heran, womöglich kaufen sich dann drei andere Kinder direkt die Filme auf DVD.
White:
Man sollte also eigentlich nach der Party eine Rechnung an den Rechteinhaber schicken zwecks Werbemittelaufwand und so. :D
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