Ich möchte vorab erstmal sagen, dass ich mich beruflich mit dem Prozess beschäftige. Deshalb muss ich das, was du schreibst, hier relativieren. Kachelmann ist mir völlig egal und gegen Alice Schwarzer hege ich ein gewisses Grollen, Hass wäre zuviel, aber leiden kann ich diese Frau garantiert nicht.
Der erste Gutachter hat schon die Verletzugen der Frau analysiert und kam zu dem Schluss, daß gar kein Messer im Spiel war, was sie dann auch zu gab. Er kam zum Schluss das sie sich blaue Flecke und Schürfwunden nur selbst zufügen konnte.
Dann wurde irgendwann ein zweiter Gutachter beauftragt und der probierte das gleiche nochmal an sich aus und kam zum selben Schluss.
Das waren beide Gutachten, die sowohl von der Verteidigung in Auftrag gegeben, als auch von ihr bezahlt wurden.
Ein Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, schließt das Tomatenmesser nicht als Tatwaffe aus und erklärt auch, dass die Verletzungen auf verschiedene Arten beigebracht worden sein könnten, eine Fremdeinwirkung wird betont nicht ausgeschlossen.
Ansonsten gab es noch 9 andere Gutachter, von Psychologen über Rechtsmediziner wurde da alles aufgefahren und jedes Gutachten war, insofern mensch es beurteilen kann (die meisten Gutachten wurden unter Ausschluss des Publikums gemacht, auch die Wissenschaft kommt erst nach Abschluss des Verfahrens an die Aussagen heran), äußerst vage. Ich musste mich durch 126 Seiten psychologisches Gutachten von einer gewissen Frau Dr. Luise Greuel durchwühlen (obwohl ich von Psychologie oder Psychoanalyse nicht die geringste Ahnung hatte), der als Quintessence hervorbrachte, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das vermeintliche Opfer lügt oder ihre Aussage autosuggestiv generiert wurde. Toll, also 128 Seiten und dann lautet das Fazit, dass alles möglich sein könnte.
Übrigens gibt es auch psychologische Gutachten zu Herrn Kachelmann, die ebenfalls nicht ausschließen, dass er fähig wäre, eine Vergewaltigung zu begehen. Und nun, ist er deshalb schuldig? Eurer Logik nach wäre er es.
Du kannst die Aussagen von 2 Sachverständigen hier nicht als Wahrheit hinstellen und behaupten, dass es deshalb so gewesen ist und dabei auch noch die anderen Gutachten verschweigen. Das ist absolut nicht fair.
Der Psychologe des vermuteten Opfers geht übrigens von einem Trauma bei seiner Patientin aus. Das würde löcherige Aussagen erklären. Ob man ihm glaubt, ist eine andere Frage. Das hängt vermutlich mit der persönlichen Befangenheit zusammen und die ist brandgefährlich. Übrigens ist das Gutachten von oben angesprochener Frau Greuel auch dahingehend für das vermutete Opfer entlastend, als dass sie Fälle geschildert hat von Personen, die unter ähnlichen Stresssituationen standen (Ermordung des Ehemanns vor eigenen Augen) und diese Personen hatten ebenfalls eine ganz extrem eingeschränkte und höchst subjektive Wahrnehmung des Geschehens. Im Beispielfall des ermordeten Ehemanns hat die Ehefrau beispielsweise Stock und Bein geschworen, selbst gar nicht dagewesen und nicht bedroht worden zu sein, obwohl das ganz offensichtlich keinen Sinn ergibt, denn sie konnte sich ja sonst an vieles erinnern und wurde am Tatort auch gefunden.
Davon, dass sich das vermutete Opfer selbst einen Brief geschickt haben soll, weiß ich gar nichts. Sie hat einen anonymen Brief mit Kopien von Flugtickets bekommen, von dem sie erst behauptet hat, ihn am Tag der Tat erhalten zu haben. Diese Aussage hat sie später revidiert, sie hätte ihn schon ein paar Monate vorher erhalten. Dass sie Kontakt mit einer anderen Geliebten von Kachelmann hatte, hat sie zugegeben, sie hielt das aber nur für ein Missverständnis. Das muss man ihr nicht glauben, aber das beweist noch lange nicht, dass die Anklage gegen Kachelmann unhaltbar wäre.
Und doch, zu diesem Fall gibt es 2 Meinungen. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und du triffst hier nicht die Entscheidungen über das Leben anderer Menschen. Das vermutete Opfer, sollte es denn wirklich vergewaltigt worden sein, hat genauso ein Anrecht darauf, dass die vermeintliche Tat gesühnt wird, wie Kachelmann ein Anrecht darauf hat, dass seine Reputation wieder hergestellt wird, sollte sich die Anklage als unhaltbar erweisen. Man kann jetzt sicherlich sagen, dass Kachelmanns Karriere sowieso vorbei ist. Das halte ich erstens für reine Spekulation, da gab es schon ganz andere, die wirklich Mist gebaut haben und wieder hochgekommen sind (Friedmann, hunderte Politiker, Kirch, endlose Liste) und zweitens ist das ein Aspekt, auf den man einfach keine Rücksicht nehmen kann. Kachelmann hat einfach das Pech, prominent zu sein. Das hat ihm auch eine Menge Werbeverträge in der Vergangenheit eingebracht. Das würde zwar alles eine Falschanklage nicht aufwiegen, aber wie sieht die Alternative aus? Prominente generell nicht anzuklagen? Da sollte man eher mal Überlegungen anstellen, ob man der verfluchten Boulevardpresse nicht den Rücken kehrt, denn die war es letztendlich, die Kachelmann wirklich erstmal die Reputation zerstört hat. But then again, der Link von oben kommt von den T-Online-Nachrichten, die quasi zu 100% aus Boulevard bestehen.
Wenn Kachelmann unschuldig ist, hat er mein ganzes Mitleid für das letzte Jahr. Aber die ganze Sache ist einfach völlig unbewiesen, ich habe auch erhebliche Zweifel daran, dass da jemals die Wahrheit ans Licht kommen wird und insofern tut man gut daran, sich mit keiner der beiden Seiten zu verbrüdern.
EDIT:
Konni wenn Du mich meinst: das Wörtchen "wenn" habe ich beiden Sätzen gebraucht. Ob er schuldig oder nicht ist steht noch nicht fest. Wenn er unschuldig ist würde es mich interessieren ob er gegen die Frau vorgehen könnte.
Hm, ich empfand den Beitrag als ziemlich tendenziös. Das kann aber auch an der Färbung der vorherigen Beiträge von anderen Usern gelegen haben. Entschuldige die falsche Unterstellung. Und ja, natürlich könnte man gegen die Frau vorgehen, sie wäre auch schadenersatzpflichtig, obwohl man den Schaden, der Kachelmann im Falle seiner Unschuld entstanden wäre natürlich kaum ersetzen kann. Aber nochmal: Wo ist die Alternative? Schweigen, gar nicht anklagen? Was ist, wenn er sie wirklich vergewaltigt hat. Die Rufzerstörung lässt sich leider kaum vermeiden, das ist bei jeder Anklage so. Bei meiner ersten Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde ich auch beurlaubt. Die Anzeige kam automatisch, weil ich keinen Beamten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt habe als Einschüchterungsversuch. Meine Unschuld war recht schnell bewiesen, trotzdem ist mir dadurch natürlich ein gewisser Schaden entstanden (den ich im Übrigen nirgendwo geltend machen konnte).