Reus jedoch gefährdert beim Fahren ohne jemals eine Prüfung abgelegt zu haben (dazu mehrmals mit überhöhter Geschwindigkeit) bewusst andere Personen. Man stelle sich nur mal vor ihm springt ein Kind vors Auto er kann nicht bremsen weil er in der 30er Zone mit 50-60 Unterwegs und verletzt das Kind schwer dann wandert er ohne Frage in den Bau.
Hat schon jemand anderes geschrieben, aber ich will mich anschließen: das ist vom Führerschein unabhängig zu sehen, denn es gibt genügend Menschen, die das ständig tun: die ganzen Schwanzlosen, die sich über ihre Prollschüsseln definieren und wie die Henker innerorts fahren, haben (wahrscheinlich) alle einen Führerschein, und das finde ich wesentlich erschreckender.
Natürlich hat Reus Scheiße gebaut, vorsätzlich. Hier gibt es keine Entschuldigung. Er wird verurteilt. Aber ich halte nichts davon, seine Geschwindigkeitsübertretungen damit in Verbindung zu bringen. Ich bin auch schon geblitzt und angehalten worden, die meisten von Euch auch. Darauf sollte man sich jetzt nicht versteifen.
Dass die Verantwortlichen ihren wohl wichtigsten Mitarbeiter nicht in der Luft zerreissen, hat politische Gründe. Das dürfte jeder verstehen. Unmoralisch ist es vielleicht, im Rahmen der Gegebenheiten aber nachvollziehbar. Meines Wissens wurde ich München mit Hoeneß ähnlich umgegangen.
Es ist vor allem Unsinn, was Shenziro geschrieben hat. Ist nicht böse gemeint, aber juristisch ist das einfach nicht haltbar.
Wo fange ich am besten an?
1. Nur weil ein Kind tot oder verletzt ist, ist noch niemand strafbar. Das ist z.B. der Fall, wenn der Fahrer sich völlig korrekt verhält, das Kind vor das Auto läuft und der Fahrer die Kollision auf keine Art und Weise vermeiden konnte. Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn der Fahrer ohne Führerschein gefahren ist, da in den Fahrlässigkeitsdelikten zur Begründung der Strafbarkeit ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang vorausgesetzt wird d.h. der Erfolg müsste bei rechtmäßigem Alternativverhalten vermeidbar gewesen sein. In der von mir geschilderten Situation macht es aber keinen Unterschied, ob der Fahrer einen Führerschein hat oder nicht, so dass in diesem Fall seine Pflichtwidrigkeit (= Fahren ohne Führerschein) unerheblich in Bezug auf eine etwaige fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung ist.
2. In deinem Beispiel wäre der Pflichtwidrigkeitszusammenhang gegeben, dieser beruht aber auf der überhöhten Geschwindigkeit und nicht auf einem fehlenden Führerschein. Insofern lässt sich das Beispiel auf jeden anderen Menschen übertragen, der - warum auch immer - 50 bis 60 in einer 30er Zone fährt.
3. Nur weil ein Kind tot oder verletzt ist, wandert auch noch niemand in den Bau. Auch bei einer fahrlässigen Tötung und natürlich erst recht bei der fahrlässigen Körperverletzung ist eine Geldstrafe möglich. Dies ist auch gerechtfertigt, da die Täter sich selbst die größten Vorwürfe machen und oftmals selbst zum Opfer von sozialer Ausgrenzung werden, obwohl die Tat eben nur auf einer Fahrlässigkeit und nicht auf einem Vorsatz beruhte. Wer von uns fährt im Ort schon immer genau 50? Oder ist mal ganz kurz unaufmerksam? Sowas könnte mit sehr viel Pech jedem von uns passieren.
4. Gerade bei Reus würde auch in deinem Beispiel wohl keine Freiheitsstrafe verhängt werden. Das hängt nicht mit einem Promibonus, sondern mit den Strafzumessungskriterien zusammen. Eine Rolle spielt z.B. ob noch weitere Straftaten von diesem Täter zu erwarten sind, ob der Täter weiter in der Gesellschaft integriert ist, ob der Täter Reue zeigt oder was der Täter nach der Tat und vor der Verhandlung getan hat (eine ehrliche Entschuldigung bei den Eltern wäre z.B. für den Strafrahmen äußerst positiv).