Football Manager > FM2019
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Tony Cottee:
Man erwirbt den FM ja gar nicht physisch, sondern lediglich Nutzungsrechte.
Tony Cottee:

--- Zitat von: bucca am 27.Februar 2019, 11:46:33 ---
--- Zitat von: Tony Cottee am 27.Februar 2019, 10:07:58 ---@bucca: Da Du ja scheinbar vom Fach bist, kannst Du vielleicht sagen, warum Du der Meinung bist, dass meine einkopierten Paragraphen des Urhebergesetzes nicht einschlaegig sein sollten und Du daher nicht strafbelastetes siehst.

--- Ende Zitat ---

Ich sehe beim Kauf keine Urheberrechtsverletzung.


UrhG kann durchaus greifen bezüglich Nutzung etc.. Da kommt es eben auf Gesetzeslage und Bedingungen an. Ob UrG verletzt wird obliegt einer Prüfung (u.ggf. Verfolgung) des/der Rechteinhaber.

--- Ende Zitat ---

Nein. Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung nach 108a ist ein Offizialdelikt.

Du verbreitest leider recht viel juristisches Halbwissen als Fakt.
bucca:

--- Zitat von: Tony Cottee am 27.Februar 2019, 12:12:32 ---
Nein. Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung nach 108a ist ein Offizialdelikt.

Du verbreitest leider recht viel juristisches Halbwissen als Fakt.

--- Ende Zitat ---

Urheberrecht ist auch nicht mein Fachgebiet.

Hatte explizit darauf hingewiesen.


--- Zitat ---Sowohl rechtliches als auch kommunikatives erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
--- Ende Zitat ---

In dem genannten Fall handelt es sich daher um meine ersten persönlichen Einschätzungen ohne dass ich den Vorgang vollständig kenne. Welche Rechtsvorschriften letztendlich tatsächlich greifen wissen sicherlich diejenigen besser die sowohl die Bedingungen ausführlich kennen als auch ggf. von konkreten Fällen betroffen sind oder waren.
bucca:

--- Zitat von: Frosch am 27.Februar 2019, 11:07:02 ---Vielmehr erwirbt man hier ein Lizenzrecht...
--- Ende Zitat ---

Ah ok.

Liegt beim Kauf eines Datenträgers ein Lizenzkey bei?


--- Zitat ---Insbesondere kann der Lizenzgeber das Recht zur Weuitegabe ausgestalten, i. e. untersagen.
--- Ende Zitat ---

Macht er das?
Tim Twain:
Laut KG Berlin erwirbt man kein Eigentum an dem jeweiligen Spiel, da es nicht eigenständig angeboten wird und nur in Kombination mit den Dienstleistungen von Steam erworben werden kann.

Des Weitern muss man schaun, was genau in den Steam AGB steht. Das Familysharing ist ja beispielsweise gestattet
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