Sicher? Ich meine, dass noch immer § 5 Nr.1 LOS-DFL gilt, und der besagt:
In einem Spieljahr können diejenigen Spieler außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12. einen Vereinswechsel vornehmen, die am 1.7. vertraglich an keinen Verein als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden waren und daher bis zum 31.8. keine Spielberechtigung für einen Verein, auch nicht als Amateur, hatten. Dies gilt für nationale und internationale Transfers. Die Verträge müssen eine Laufzeit bis zum 30.6. eines Jahres haben.
Oder habe ich da eine veraltete Version?