Würde doch ausreichen, wenn der 4.Schiri bei ganz krassen Sachen (wie zB dem Bochum-Tor in Bremen, Tätlichkeiten) über Funk Bescheid gibt: Aber wo will man die Grenze ziehen was videobeweiswürdig ist und was nicht?
Dieses Verfahren fände ich auch am besten.
Was die Grenzziehung angeht, so kommt es halt auf das Ermessen des 4. Schiris an. Wäre kein großer Unterschied zu jetzt, wo es auf das Ermessen des Hauptschiris ankommt.

Was die befürchteten Unterbrechungen angeht, so finde ich das kein Argument. In den 5 Minuten wo die Spieler reklamieren und rumjammern hat der vierte Schiri schon längst entschieden. Und weil seine Entscheidung durch das Video unterstützt wird, gibt es keinen Grund weiter zu reklamieren.
In den seltenen Fällen, in denen auch der Videobeweis nicht eindeutig ist, muss der Oberschiedsrichter das dem Schiri auf dem Platz halt mitteilen und dann hat dieser das letzte Wort. Der Videobeweis hätte für mich keinerlei Nachteile, nur Vorteile.