Abgesehen davon hat sich Ilkay(den Namen gibts übrigens in der Türkei für Jungs und Mädels) aber schon längst für Deutschland entschieden und selbst wenn nicht, hat der DFB es garantiert nicht nötig ihn einfach einmal zu bringen um ihn für Deutschland sicher zu haben. Solche Praktiken wenden andere Länder an.
Özil?
Mir ist natürlich auch klar, dass Gündogan sich immer für Deutschland ausgesprochen hat. Trotzdem ist es natürlich eine denkbare Option.
Und nein, es reicht nicht aus, jemanden in einem Freundschaftsspiel aufzustellen. Ich verweise da einfach mal auf Jermaine Jones und andere Beispiele. Jones hatte nur Freundschaftsspiele für Deutschland absolviert und sich dann für die USA entschieden, nachdem er in den Planungen von Löw keine Rolle mehr spielte.
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/federation/01/24/fifa_statutes_072008_de.pdfArtikel 15
2 Ein Spieler, der von einem Verband in einem Länderspiel im Rahmen eines offiziellen Wettbewerbs irgendeiner Kategorie und irgendeiner Fussballart eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz), kann unter Vorbehalt der Ausnahmeregelungen gemäss nachfolgendem Art. 18 nicht mehr in einem Länderspiel für eine Verbandsmannschaft eines anderen Verbands eingesetzt werden.
Artikel 18 Wechsel des Verbands
1 Besitzt ein Spieler mehrere Staatsbürgerschaften, erhält ein Spieler eine andere Staatsbürgerschaft oder ist er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft für mehrere Verbände spielberechtigt, so steht diesem bis zur Vollendung des 21. Altersjahres unter den Voraussetzungen gemäss lit. a und b nachfolgend das einmalige Recht zu, die Spielberechtigung für Länderspiele eines anderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, zu erlangen.
a) Das Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der Spieler von seinem heutigen Verband noch in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbs eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz) und er zum Zeitpunkt des ersten Voll- oder Teileinsatzes in einem Länderspiel in einem offiziellen Wettbewerb seines bisherigen Verbands bereits im Besitz der Staatsbürgerschaft des Verbands war, für dessen Verbandsmannschaft er die Spielberechtigung erlangen will.