An einem e. V. kann man keine Anteile halten, weil es bei einem Verein nur Mitglieder (mit und ohne Stimmrecht ggf.) gibt.
Die Vereine gliedern die Profiabteilungen aus, um Insolvenzrisiken der Profiabteilung auf eine Gesellschaft auszulagern und den Verein nicht mit reinzuziehen. Außerdem dient das der Vermeidung von Problemen für die Gemeinnützigkeit, i. e. Steuerbefreiung, der ideellen Vereine, die den Breitensport betreiben.
Sehr verbreitet als Rechtsform ist die GmbH & Co KG a A. Die Rechtsform ermöglichtet die Kontrolle durch die allein voll haftende GmbH als Komplementärin, die vom e. V. kontrolliert werden dürfte, und die Aufnahme von Investoren als Aktionäre.